Panorama

Horrorhaus-ProzessVerteidiger fordern mildernde Umstände

06.09.2018, 17:45 Uhr
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Wilfried W. mit seinem Verteidiger Detlev Binder vor Gericht. (Foto: picture alliance/dpa)

Im Prozess um das Horrorhaus von Höxter beantragt der Oberstaatsanwalt lebenslange Haftstrafen für die beiden Angeklagten. Wilfried W.s Verteidigung hält das für überzogen und beruft sich auf mildernde Umstände.

In dem Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter haben die Verteidiger des Angeklagten Wilfried W. eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten sowie die Einweisung in eine Psychiatrie beantragt. Damit bleiben die Anwälte weit unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der drei Nebenkläger. Diese hatten am Mittwoch lebenslange Haftstrafen, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie die Unterbringung in die Psychiatrie gefordert.

Dem 48-jährige W. und seiner ein Jahr älterer Ex-Frau Angelika W. wird versuchter und vollendeter Mordes durch Unterlassen vorgeworfen. Wilfried W.s Anwalt Detlev Binder fordert jetzt, seinen Mandanten lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes zu verurteilen. Außerdem müsse strafmildernd bedacht werden, dass die Angeklagten im Falle der im Krankenhaus verstorbenen Susanna F. selbst den Krankenwagen riefen, um das Leben der Frau noch zu retten.

Wilfried und Angelika W. hatten im ostwestfälischen Höxter gelebt und über mehrere Jahre Frauen per Kontaktanzeigen angelockt. Dann setzte das Paar diese seelisch unter Druck und misshandelte sie schwer. Zwei Frauen aus Niedersachsen überlebten die Tortur nicht. Wilfried W. und seine 49-jährige Ex-Frau beschuldigen sich gegenseitig, die treibende Kraft hinter den Taten gewesen zu sein.

Kommenden Dienstag werden die Verteidiger von Angelika W. ihre Plädoyers halten. Ob noch in derselben Woche ein Urteil fällt, ist offen.

Quelle: nan

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