Plädoyers im Fall Hussein K. Verteidiger fordert Therapie im Gefängnis
12.03.2018, 15:22 Uhr
Der angeklagte Hussein K. sitzt im Gerichtssaal neben Pflichtverteidiger Sebastian Glathe. (Archivbild vom 8. Januar)
(Foto: picture alliance / Patrick Seege)
Im Freiburger Mordprozess entschuldigt sich der Angeklagte Hussein K. für seine Tat. Der Verteidiger plädiert für eine Drogentherapie im Strafvollzug. Nebenklage und Staatsanwaltschaft verlangen dagegen mindestens eine lebenslängliche Haftstrafe.
Im Freiburger Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. hat der Pflichtverteidiger eine Therapie für den Angeklagten gefordert. Ihm müsse im Gefängnis Hilfe und Betreuung angeboten werden, sagte Verteidiger Sebastian Glathe vor dem Landgericht Freiburg. Auf eine konkrete Forderung mit Blick auf ein Strafmaß verzichtete Glathe. Rechtlich möglich sei eine Verurteilung wegen Mordes und Vergewaltigung nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht, betonte der Anwalt. Für das Feststellen der besonderen Schwere der Schuld oder eine Sicherungsverwahrung, wie sie von Staatsanwalt und Nebenklage gefordert werden, fehle die rechtliche Grundlage.
Der Vertreter der Nebenklage hatte in seinem Plädoyer gefordert, das Erwachsenenstrafrecht gegen Hussein K. anzuwenden. Der Angeklagte sei mindestens 22 Jahre alt, sagte Rechtsanwalt Bernhard Kramer vor dem Landgericht Freiburg. Dies habe die Beweisaufnahme ergeben.
Zudem schloss sich Kramer, der in dem Prozess die Eltern der Getöteten vertritt, der Forderung des Staatsanwaltes an. Der Staatsanwalt hatte am Freitag Erwachsenenstrafrecht, eine lebenslange Haftstrafe sowie anschließende Sicherungsverwahrung beantragt. Zudem müsse die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Damit wäre eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen.
Das Urteil soll am 22. März fallen. Hussein K., zu dessen Alter es widersprüchliche Angaben gibt, hat zugegeben, im Oktober 2016 nachts in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt zu haben. Die Frau ertrank im Fluss Dreisam.
Der Angeklagte sagte in seinem letzten Wort, er bereue die Tat und entschuldige sich. Er wünsche sich, im Gefängnis eine Drogentherapie machen zu können. Bei der Tat stand Hussein K. nach Ansicht seines Verteidigers unter erheblichem Alkohol- und Drogeneinfluss.
Quelle: ntv.de, fhe/dpa