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14-Jährige vergewaltigt "Wunderheiler" zu fast sieben Jahren Haft verurteilt

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Der Angeklagte ist ein Manipulator, so der Vorsitzende Richter.

Der Angeklagte ist ein Manipulator, so der Vorsitzende Richter.

(Foto: picture alliance/dpa)

Ein Mann gibt vor, eine 14-Jährige spirituell therapieren zu wollen. Im Rahmen der angeblichen Behandlung vergewaltigt er sie und schubst sie eine Klippe hinunter. Jetzt spricht das Landgericht München den 64-Jährigen schuldig.

Ein selbsternannter Wunderheiler, der im Rahmen angeblicher Therapien eine 14-Jährige vergewaltigt hat, muss für sechs Jahre und zehn Monate in Haft. Das Landgericht München II sprach den 64-Jährigen schuldig, sich Anfang des vergangenen Jahres zweimal an dem Mädchen vergangen zu haben. Zudem hatte er sie von einer drei Meter hohen Klippe in den Stausee Sylvensteinspeicher geschubst, was das Gericht als gefährliche Körperverletzung wertete.

Nach Ansicht der Jugendschutzkammer des Landgerichts München habe der Angeklagte "unter dem Deckmantel einer 'spirituellen Therapie' die Verunsicherung seines Opfers" ausgenutzt, um seinen eigenen Willen durchzusetzen und seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen.

Der Angeklagte Juan B. sei ein Manipulator, erklärte der Vorsitzende Richter demnach. Er habe seine vermeintlichen Fähigkeiten "nicht zum Wohl seiner Patienten genutzt, sondern allein den Zweck verfolgt, sein sexuelles Interesse an jungen Mädchen auszuleben", hieß es weiter. Dabei sei der nicht vorbestrafte Angeklagte mit hoher krimineller Energie vorgegangen. Er habe das Vertrauen der Mutter des Mädchens missbraucht. Die 14-Jährige sei ihm bei den Taten schutzlos ausgeliefert gewesen.

Behauptung des Angeklagten "realitätsfern"

Der Angeklagte hatte die Tat beim Prozessauftakt abgestritten. Durch seine Behandlung habe das Mädchen die Traumata ihrer Mutter und Großmutter wieder erlebt, die ihrerseits Opfer von Vergewaltigung und Missbrauch gewesen seien. Dem Mädchen selbst seien diese Erfahrungen aber nur "in ihrem Verstand" widerfahren.

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Im Laufe des Prozesses hatte das Gericht auch diese These von einer rechtsmedizinischen Gutachterin prüfen lassen. Diese stufte die Behauptung als "realitätsfern" ein. Gegen den 64-Jährigen sprach unter anderem, dass seine DNA in der Unterhose und der Vagina des Opfers gefunden wurde.

Die Aussage des Angeklagten, das Mädchen habe in einem Trance-Zustand die Vergewaltigungstraumata von Verwandten erlebt, wies die Jugendschutzkammer als abwegig zurück. Das Opfer habe "konstant, widerspruchsfrei und logisch" ausgesagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ntv.de, kse/AFP/dpa

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