Wegen Richtlinienverstoß Youtube sperrt mehr #allesaufdentisch-Clips
14.10.2021, 01:12 Uhr
Einige Videos der #allesaufdentisch-Aktion sind über Youtube nicht mehr abrufbar.
(Foto: imago images/imagebroker)
Erst am Montag entscheidet das Landgericht Köln, dass Youtube zwei Videos der #allesaufdentisch-Aktion nicht ohne Weiteres hätte löschen dürfen. Jetzt verbannt die Plattform erneut zwei Clips. Als Grund werden Falschinformationen zur Pandemie angeführt.
Die Videoplattform Youtube hat zwei weitere Videos der umstrittenen Aktion #allesaufdentisch gelöscht. Das hat ein Youtube-Sprecher am Abend bestätigt. Als Grund wurde ein Verstoß gegen eine Richtlinie des Unternehmens, in der es um Missinformation zur Corona-Pandemie geht, angeführt.
Damit sind derzeit insgesamt vier Videos der Aktion gelöscht. Youtube hatte vor Kurzem bereits drei Clips gelöscht, einen davon aber nach einer erneuten Prüfung wieder hochgeladen.
Die Internetvideoaktion #allesaufdentisch, an der sich unter anderen auch die Schauspieler Volker Bruch und Wotan Wilke Möhring beteiligt haben, wurde Ende September gestartet. Das Konzept: Schauspieler und andere Künstler interviewen Gesprächspartner aus verschiedenen Fachbereichen zu medizinischen und gesellschaftlichen Aspekten der Pandemie. In vielen der Videos werden unter anderem die Corona-Maßnahmen und die mediale Berichterstattung darüber kritisiert.
Gericht entscheidet gegen Youtube
Kritiker werfen den Machern vor, verschwörungsideologische Erzählungen zu bedienen. Die Videoaktion erinnert an eine Aktion, die Monate davor Aufsehen erregt hatte: Damals hatten unter dem Hashtag #allesdichtmachen Menschen aus der Filmszene mit satirischen Videos den Umgang mit dem Coronavirus kritisiert. Bruch - bekannt aus der Fernsehserie "Babylon Berlin" - war schon damals ein prominentes Gesicht der Aktion. Diese hatte kontroverse Reaktionen hervorgerufen - manche warfen der Gruppe vor, die Pandemie zu verharmlosen und die Opfer, Ärzte und Pfleger zu verhöhnen. Mehrere Teilnehmer distanzierten sich später.
Am Montagabend war bekanntgeworden, dass sich mit der nun neuen Videoaktion bereits ein deutsches Gericht befasst hat. Kölner Richter entschieden, dass zwei Clips, die Youtube entfernt hatte, nicht hätten gelöscht werden dürfen. Das Kölner Landgericht erließ auf Antrag der Initiatoren der Internetaktion einstweilige Verfügungen gegen die Plattform, die zum Konzern Google gehört.
Das Gericht begründete, dass Youtube den Kanal-Betreibern der Aktion nicht konkret genug mitgeteilt habe, welche Passagen ihrer Meinung nach gegen welche Vorschrift ihrer Richtlinie verstießen. Der Beschluss werde erst wirksam, wenn er Youtube zugestellt worden sei. Youtube könne dann ebenfalls im Eilverfahren Widerspruch einlegen.
Quelle: ntv.de, ino/dpa