Mädchen mit Messern bewaffnetPolizisten verletzen Zwölfjährige mit Schüssen lebensgefährlich

Ein zwölfjähriges Mädchen wird bei einem Polizeieinsatz in Bochum durch Schüsse aus einer Dienstwaffe lebensgefährlich verletzt. Das gehörlose Mädchen, das seit einem Tag aus einer Wohngruppe verschwunden war, sei zuvor mit zwei Messern auf die Beamten zugegangen.
Die Polizei hat in Bochum eine mit zwei Messern bewaffnete Zwölfjährige mit Schüssen gestoppt. Die Minderjährige ging mit den Messern in der Hand auf die Beamten zu, wie die Polizei in Essen mitteilte. Um einen drohenden Angriff abzuwehren, schossen die Polizisten zeitgleich mit einem Taser und einer Schusswaffe auf das Kind. Die Zwölfjährige kam mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus.
Der Einsatz ereignete sich gegen 0.30 Uhr in der Nacht nach einem Hinweis, dass sich die Vermisste in der Wohnung ihrer Mutter in einem Mehrfamilienhaus im Bochumer Stadtteil Hamme aufhält. Zunächst öffnete niemand die Tür, sodass die Beamten einen Schlüsseldienst anforderten. Noch bevor dieser eintraf, öffnete die Mutter gegen 1.30 Uhr die Tür. Die Einsatzkräfte trafen auf die Zwölfjährige, die mit zwei Messern in der Hand auf die Polizisten zuging. In der Folge kam es zur Schussabgabe.
Die Zwölfjährige wurde vermisst. Das erkrankte und gehörlose Mädchen war tags zuvor aus einer Wohngruppe verschwunden und ist auf lebenswichtige Medikamente angewiesen. Im Laufe des Vortages wurde sie laut Mitteilung der Polizei durch ihre Betreuer letztmalig gesehen.
Mutter wurde Sorgerecht entzogen
Die Polizisten leisteten den Angaben zufolge bis zum Eintreffen der Rettungskräfte erste Hilfe. Ein Notarzt brachte die Zwölfjährige in ein nahes Krankenhaus, wo sie intensivmedizinisch versorgt wird. Eine Mordkommission der Polizei Essen übernahm die Ermittlungen unter Leitung der Staatsanwaltschaft Bochum.
Wie viele Schüsse die Beamten abgegeben haben, sei noch Gegenstand der Ermittlungen, sagte der Sprecher. Auch wie die Kommunikation mit der gehörlosen Mutter und dem gehörlosen Mädchen vor Ort abgelaufen sei, werde noch geklärt.
In der Wohnung der Mutter hätte sich die Zwölfjährige nicht einfach so aufhalten dürfen. Der Mutter seien bereits früher das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Mädchen entzogen worden, teilten die Ermittler mit.