Zweifel an der VerfassungstreueAfD-Politiker darf trotz Zusage nicht in den gehobenen Dienst

Ein Mann, der jahrelang als Polizist für das Land Berlin tätig ist, bekommt eine vorläufige Einstellungszusage für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei. Dann wird seine Tätigkeit als AfD-Fraktionsvorsitzender in Brandenburg bekannt. Die Zurückziehung der Zusage könnte rechtens sein.
Einem Brandenburger AfD-Kommunalpolitiker bleibt eine Einstellung in den gehobenen Polizeidienst trotz anfänglicher Zusage vorerst verwehrt. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied im Eilverfahren, dass der frühere AfD-Fraktionsvorsitzende in einer Gemeindevertretung nicht zum Beamten für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei in der Hauptstadt ernannt werden muss, wie ein Sprecher mitteilte.
Das Gericht sah begründete Zweifel an der Verfassungstreue des Antragstellers. Diese genügten für eine Ablehnung der Einstellung in den gehobenen Dienst, hieß es in der Begründung. Die Entscheidung des Gerichts im sogenannten Hauptsacheverfahren steht noch aus.
Der Mann war von 2011 bis 2026 als Polizeivollzugsbeamter für das Land Berlin tätig. Er bewarb sich 2025 für die Zulassung zum Studium für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei und erhielt eine vorläufige Einstellungszusage. Daraufhin ließ sich der Mann aus seinem bisherigen Beamtenverhältnis entlassen. Später hob das Land Berlin seine Einstellungszusage auf. Die bekannt gewordene Tätigkeit des Mannes als AfD-Fraktionsvorsitzender in einer Gemeindevertretung lasse Zweifel an dessen charakterlicher Eignung aufkommen, hieß es vom Land.
Daraufhin wandte sich der AfD-Politiker mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht und legte vor wenigen Wochen sein politisches Mandat nieder. Er betonte laut Gerichtssprecher, nicht in überörtlichen Parteistrukturen eingebunden gewesen zu sein. Die AfD Brandenburg ist vom Verfassungsschutz 2025 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft worden.