Politik

"Von Entwarnung keine Rede"AfD-Verbotsverfahren für SPD "nicht vom Tisch"

27.02.2026, 17:35 Uhr
Stephan-Brandner-l-r-AfD-Parlamentarischer-Geschaeftsfuehrer-und-Justiziar-der-AfD-Fraktion-Enrico-Komning-AfD-Parlamentarischer-Geschaeftsfuehrer-der-AfD-Bundestagsfraktion-und-Beatrix-von-Storch-AfD-Stellvertretende-Fraktionsvorsitzende-der-AfD-Fraktion-verfolgen-die-Aktuelle-Stunde-zu-Verwandtenbeschaeftigung-bei-AfD-Abgeordneten-in-der-59-Plenarsitzung-der-21-Legislaturperiode-im-Deutschen-Bundestag-Die-Hauptthemen-der-heutigen-Sitzung-sind-das-Tariftreuegesetz-das-Infrastruktur-Zukunftsgesetz-die-Reform-der-privaten-Altersvorsorge-die-Aenderung-des-Luftsicherheitsgesetzes-und-eine-Aktuelle-Stunde-ueber-die-Beschaeftigung-von-Verwandten-bei-der-AfD
Teile der AfD-Fraktion im Bundestag. (Foto: picture alliance/dpa)

Vor dem Kölner Verwaltungsgericht erzielt die AfD einen Teilerfolg gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Partei fordert ein Ende der Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst und rechnet nicht mehr mit einem Verbotsverfahren. Doch das wird weiter kontrovers diskutiert.

Nach der Eilentscheidung zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch ist für die SPD ein Parteiverbot "nicht vom Tisch". So ein Verfahren brauche allerdings "eine tragfähige, gerichtsfeste Grundlage", erklärte SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf in Berlin. "Das müssen wir weiterhin sorgfältig prüfen." Klar sei, die Voraussetzungen müssten "am Ende belastbar sein".

Das Verwaltungsgericht Köln hatte am Donnerstag in einem von der AfD angestrengten Eilverfahren entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf. Zwar gebe es innerhalb der Partei mit hinreichender Gewissheit gegen die freiheitlich-demokratische Ordnung gerichtete Bestrebungen. Die AfD sei durch diese allerdings "nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann".

Die AfD fühlt sich nach dem juristischen Teilerfolg gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigt und fordert ein Ende der Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst. Mit weiteren nennenswerten Vorstößen für ein Verbotsverfahren auf Bundesebene wird in der Parteispitze aktuell nicht mehr gerechnet.

Klüssendorf sagte dazu, die Entscheidung im Eilverfahren sei vorläufig und ändere nichts am Befund: "Die AfD bleibt rechtsextremistischer Verdachtsfall. Von Entwarnung könne daher überhaupt keine Rede sein. Das Gericht habe vielmehr festgestellt, dass es hinreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bei der AfD gebe. "Wir reden hier über eine Partei, in der Kräfte daran arbeiten, unsere Demokratie auszuhöhlen und langfristig außer Kraft zu setzen. Der Staat muss sich gegen diejenigen wehren können, die ihn abschaffen wollen."

Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt stellte klar: Der Verfassungsschutz wird die AfD in jedem Fall weiter im Blick behalten. Der Gerichtsbeschluss sage deutlich, dass innerhalb der AfD Bestrebungen vorhanden seien, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richteten, das sei aber nicht gesamtprägend für die Partei, sagte der CSU-Politiker bei Welt. "Deswegen bleibt es dabei, die AfD ist ein Beobachtungsfall."

Die Diskussion über ein AfD-Verbot verschiebt sich möglicherweise auch auf die Ebene der AfD-Landesverbände. Thüringens Innenminister Georg Maier plädierte für ein Verbot einzelner Landesverbände der Partei. "Ich bin weiterhin der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist und deshalb die Instrumente der wehrhaften Demokratie zur Anwendung kommen sollten", sagte der SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Zumindest gelte das gegenwärtig gesichert für den Landesverband der AfD Thüringen, dessen Einstufung als verfassungsfeindliche Bestrebung rechtskräftig sei.

"Schärfstes Schwert" des Grundgesetzes

Unions-Fraktionsvize Günter Krings warnte hingegen eindringlich vor den Risiken eines Parteiverbotsverfahrens. Ein solches Verfahren sei "das schärfste Schwert, das unser Grundgesetz kennt", sagte der CDU-Politiker dem "Handelsblatt". Deshalb dürfe es nur gestartet werden, wenn die Antragsteller fest davon überzeugt seien, dass die strengen Voraussetzungen des Grundgesetzes erfüllt sind.

Ein Verbot kommt nach Krings' Worten nur in Betracht, "wenn eine Partei aktiv und kämpferisch darauf ausgerichtet ist, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen, und wenn zudem konkrete Anhaltspunkte für eine reale Durchsetzungsmacht bestehen" - so wie es das Bundesverfassungsgericht im NPD-Verfahren klargestellt habe.

"Lächerliche Zurückstufung"

Der AfD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Baden-Württemberg, Markus Frohnmaier, sieht seine Partei durch die Kölner Gerichtsentscheidung "reingewaschen". Er forderte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt auf, nun alle Maßnahmen der Verfassungsschutzämter gegen seine Partei aufzuheben. Frohnmaier sagte dem Sender Welt TV, das erlaube "endlich einen fairen demokratischen Wettbewerb (...), ohne dass die AfD mithilfe der Landesämter und des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegängelt und verfolgt wird".

Das Aktionsbündnis Widersetzen erklärte, der Gerichtsentscheid ändere nichts daran, "dass die AfD eine rechtsextreme Partei ist". Die Zurückstufung sei "lächerlich" und zeige: "Der Staat wird uns nicht schützen." Das Bündnis kündigte an, den AfD-Bundesparteitag am 4. und 5. Juli 2026 in Erfurt blockieren zu wollen.

Quelle: ntv.de, gut/AFP/dpa

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