Falschangaben zum Lebenslauf AfD bleibt bei fragwürdigen Europa-Kandidaten
19.09.2023, 01:25 Uhr Artikel anhören
Listenplatz 14: Khan-Hohloch konnte nicht belegen, ein Studium der Religionswissenschaft und des öffentlichen Rechts absolviert zu haben, heißt es aus dem AfD-Vorstand.
(Foto: picture alliance/dpa)
Zwei AfD-Kandidaten für die Europawahl können Angaben zu ihrem Bildungsweg auf Nachfrage nicht belegen. Die Partei hält trotzdem an ihnen fest. Nicht weil sie ihnen vertraut, sondern weil eine Neunominierung zu mühsam wäre.
Die AfD will trotz des anhaltenden Verdachts biografischer Falschangaben an ihren Kandidaten für die Europawahl im kommenden Jahr festhalten. Einen entsprechenden Beschluss fasste der AfD-Bundesvorstand am Abend nach mehrstündigen Beratungen in Berlin, wie aus Parteikreisen verlautete. Zwei der kürzlich beim Parteitag in Magdeburg nominierten Kandidaten seien nicht in der Lage gewesen, ihre Angaben zu Berufs- und Studienabschlüssen durch Dokumente zu belegen, hieß es weiter. Dies werde aber keine Konsequenzen haben.
Dabei handelt es sich nach Angaben aus dem AfD-Vorstand um die Kandidatin Mary Khan-Hohloch, die auf Platz 14 der Kandidatenliste für die Europawahl steht, und um den Kandidaten Arno Bausemer, der auf Platz zehn steht. Nach Medienberichten über Zweifel an den Angaben der Kandidaten über ihren Lebenslauf hatte der AfD-Bundesvorstand allen 35 nominierten Europa-Kandidaten eine Frist gesetzt, bis zum 11. September überprüfbare Nachweise zu ihren Angaben zu Berufsausbildung und Studienabschlüssen vorzulegen.
Keinen Beleg für Studienabschluss oder Volontariat
Khan-Hohloch konnte in ihren eingereichten Unterlagen nicht ihre Behauptung belegen, ein Studium der Religionswissenschaft und des öffentlichen Rechts absolviert zu haben, hieß es aus Vorstandskreisen. Khan-Hohloch habe zwar Bescheinigungen über einzelne absolvierte Hochschulveranstaltungen vorlegen können - aber keine Urkunde, die ein abgeschlossenes Studium dokumentiert hätte.
Der Kandidat Bausemer habe keine Belege für seine Behauptung vorlegen können, eine Berufsausbildung und ein Volontariat absolviert zu haben, hieß es weiter aus dem Vorstand. Auch einen Studienabschluss konnte er demnach nicht nachweisen. Bausemer hatte bei seiner Bewerbung um einen Platz auf der Europa-Kandidatenliste unter anderem angegeben, ein Volontariat beim MDR absolviert zu haben und Geschäftsführer eines mittelständischen Betriebs gewesen zu sein. Dies konnte er nach Angaben aus Vorstandskreisen nicht durch Dokumente belegen.
In einer mehr als vierstündigen Sitzung beschloss der AfD-Bundesvorstand am Abend, an den Kandidaten trotz des nicht ausgeräumten Verdachts der Falschangaben festzuhalten. Andernfalls hätte die gesamte Aufstellung der Kandidaten für die Europawahl im kommenden Jahr wiederholt werden müssen. Diesen aufwendigen Prozess, der einen neuerlichen Nominierungsparteitag erfordert hätte, habe der Vorstand vermeiden wollen, hieß es.
Quelle: ntv.de, mau/AFP