Nach Scholz-Intervention Ampel einigt sich auf "Leitplanken" beim Heizungsgesetz
13.06.2023, 16:55 Uhr Artikel anhören
Zur Chefsache gemacht: Zumindest in den Bundestag soll das Heizungsgesetz nun kommen.
(Foto: picture alliance / photothek)
Das umstrittene Gesetz zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen schafft es wohl doch noch in dieser Woche in den Bundestag. Auf "Leitplanken" verständigt sich eine Spitzenrunde der Koalition. Zuvor war der Streit zwischen Grünen und FDP so festgefahren, dass der Bundeskanzler sich einschalten musste.
Eine Spitzenrunde der Ampel-Koalition hat nach heftigem Streit den Weg frei gemacht für das umstrittene Heizungsgesetz. Vereinbart wurden "Leitplanken", die wesentliche Änderungen zum ursprünglichen Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck vorsehen. Wie aus einem ntv vorliegenden Papier hervorgeht, soll das Gebäudeenergiegesetz - das sogenannte Heizungsgesetz - an das ebenfalls geplante Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. In Deutschland soll demnach eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung eingeführt werden, die der zentrale Bezugspunkt für verpflichtende Maßnahmen im Wohnbestand mit entsprechenden Übergangsfristen sein soll.
Kanzler Olaf Scholz von der SPD, Vizekanzler Robert Habeck von den Grünen und Finanzminister Christian Lindner von der FDP hatten sich am Nachmittag in die Verhandlungen über das Gebäudeenergiegesetz eingeschaltet. Laut Papier ist nun geplant: Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sollen beim Heizungstausch die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes noch nicht gelten. So sollen ab dem 1.1.2024 Gasheizungen eingebaut werden dürfen, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Dies soll auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten. Beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme sollen verschiedene Optionen "gleichwertig behandelt werden", heißt es weiter. Haushalte sollen im Rahmen notwendiger Neuinvestitionen nicht überfordert werden dürfen.
Auf Basis der "Leitplanken" sollen nun im Parlament Änderungen des Gesetzentwurfs vereinbart werden. Die erste Beratung ist noch in dieser Woche geplant. Einer Verabschiedung durch den Bundestag vor der Sommerpause dürfte dann nicht mehr viel im Weg stehen. Die Bundesregierung plant parallel zur umstrittenen Reform des Gebäudeenergiegesetzes eine Reform der kommunalen Wärmeplanung. Laut Gesetzentwurf sollen Länder und Kommunen in den kommenden Jahren konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Dies soll Bürgern eine wichtige Orientierung geben, indem sie erfahren, ob ihr Haus bald an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird - oder sie ihre Heizung absehbar auf eine Wärmepumpe oder andere Optionen umrüsten sollten.
Grüne verärgert über "Blockadehaltung der FDP"
Klar war bereits vor der Einigung, dass im Bundestag vor einem Beschluss noch umfangreiche Änderungen an dem Entwurf vorgenommen werden sollen. Daher verstehe sie die "Blockadehaltung" der FDP nicht, sagte die Fraktionschefin der Grünen, Katharina Dröge, noch am Mittag. Normalerweise beginne die parlamentarische Beratung erst nach der ersten Lesung im Bundestag. Die FDP habe aber klar erkennbare Signal von SPD und Grünen gewollt, wie die parlamentarischen Beratungen ausgehen könnten. Deshalb seien jetzt noch Schritte aufeinander zu nötig. Die Koalitionspartner hatten sich versprochen, dass das Gesetz den Bundestag noch vor der Sommerpause passiert - diese beginnt nach dem 7. Juli.
Wenn dies nicht so käme, sehe sie eine "große Belastung für die Handlungsfähigkeit der Koalition", sagte Dröge. Zugleich betonte sie, für eine Verabschiedung sei weiterhin ausreichend Zeit. FDP-Fraktionschef Christian Dürr betonte am Mittag, das Gesetz müsse vorher "fundamental" geändert werden. Die FDP will, dass die Möglichkeit einer mit Wasserstoff betriebenen Gasheizung stärker hervorgehoben wird. Sie drängt dem Vernehmen nach zudem darauf, dass die Modernisierungsumlage bestehen bleibt, über die Kosten auf Mieter abgewälzt werden können - damit Vermieter investieren. Der Mieterschutz wiederum ist eine zentrale Forderung der SPD.
Zuletzt hatte Wirtschaftsminister Habeck mehrere Anpassungen an dem Gesetz vorgeschlagen. So könne die Pflicht zum Einbau einer klimaschonenden Heizung 2024 zunächst für Neubauten gelten. Bei Bestandsgebäuden könne man mehr Zeit einräumen. Schon jetzt werden mehr als 60 Prozent aller Neubauten primär mit Wärmepumpen, Solarthermie, Biogas und anderen Erneuerbaren Energien beheizt.
Quelle: ntv.de, mau/dpa