Kampf gegen das Rauchen Aroma-Verbot gilt nun auch für Tabakerhitzer
07.07.2023, 15:19 Uhr Artikel anhören
Das ausgedehnte Verbot soll Rauchen insgesamt unattraktiver machen.
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Im Kampf gegen das Rauchen wird das Verbot von Aroma-Tabak auch auf Tabakerhitzer ausgeweitet. Damit setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um. E-Zigaretten sind von dem Erlass nicht betroffen.
Vanille, Schokolade, Kirsche, Apfel und andere charakteristische Aromen und Aromastoffe sind künftig nicht mehr für Tabakerhitzer erhältlich. Dieser vom Bundestag beschlossenen Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes hat der Bundesrat zugestimmt. Damit wird das bisher nur für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen geltende Verbot auch auf Erhitzer ausgedehnt, wie die Länderkammer mitteilte. Hersteller von erhitzten Tabakerzeugnissen müssen demnach zudem Text-Bild-Warnhinweise und sogenannte Informationsbotschaften auf den Verpackungen anbringen.
Aromatisierte Tabakerzeugnisse führten häufig als Einstieg zum Konsum von Tabakprodukten. Zudem enthielten Tabakerhitzer giftige Stoffe und gefährdeten die Gesundheit, heißt es in der Begründung zum Gesetz. Das ausgedehnte Verbot soll Rauchen insgesamt unattraktiver machen und die Raucherquote besonders auch bei Jugendlichen senken. Es muss nun noch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet werden und kann dann in Kraft treten. Damit setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um, die am 23. Oktober dieses Jahres in Kraft treten soll.
Für E-Zigaretten gilt das Verbot nicht. Allerdings hatte sich erst kürzlich der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert von der SPD, für ein Verbot von süßen oder fruchtigen Aromen auch in E-Zigaretten ausgesprochen. Diese enthalten statt Tabak eine meist nikotinhaltige Flüssigkeit und ebenfalls häufig Aromastoffe.
Quelle: ntv.de, jpe/dpa/AFP/DJ