Politik

Nach "Judaslohn"-Äußerung Ausschuss will AfD-Politiker abwählen

Stephan Brandner sieht nicht ein, warum er den Rechtsausschuss nicht weiter leiten sollte.

Stephan Brandner sieht nicht ein, warum er den Rechtsausschuss nicht weiter leiten sollte.

(Foto: dpa)

Das Wort, das Stephan Brandner an die Adresse von Udo Lindenberg twittert, ist für die Mehrheit im Bundestag nicht tragbar. Der AfD-Politiker wird aufgefordert, den Vorsitz des Rechtsausschusses abzugeben. Weil er das nicht tut, soll er nun mit anderen Mitteln von dem Posten verstoßen werden.

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags will seinen umstrittenen Vorsitzenden, den AfD-Politiker Stephan Brandner, in der kommenden Woche abwählen. Dies hätten die Obleute aller Fraktionen mit Ausnahme der AfD beschlossen, teilte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, mit. "Herr Brandner hat weder menschlich noch politisch die notwendige Eignung für den Vorsitz im Rechtsausschuss", erklärte er.

Zuvor hatte der Geschäftsordnungsausschuss entschieden, dass die geltenden Regelungen eine Abberufung ermöglichten. "Die SPD-Fraktion bedauert zutiefst, dass sich der Geschäftsordnungsausschuss nach 70 Jahren parlamentarischer Geschichte heute erstmals mit dieser Frage befassen musste", sagte der SPD-Abgeordnete Matthias Bartke. Brandners Verhalten mache dies jedoch unumgänglich.

Der AfD-Politiker aus Thüringen hatte die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den AfD-kritischen Rocksänger Udo Lindenberg als einen "Judaslohn" verunglimpft. Der Begriff steht für die Entlohnung einer verräterischen Tat und geht auf das Neue Testament zurück. Darin wird Judas Iskariot von den Hohen Priestern für den Verrat von Jesus bezahlt.

Die anderen Fraktionen im Rechtsausschuss hatten Brandner wegen dessen Äußerung aufgefordert, seinen Vorsitz freiwillig niederzulegen. Sie werteten seine Wortwahl als antisemitisch. Brandner lehnte jedoch einen Rücktritt ab. Der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags prüfte daher, ob eine Abwahl auf der Basis der bestehenden, sehr unkonkreten Regelungen möglich ist. In Paragraf 58 der Geschäftsordnung steht lediglich: "Die Ausschüsse bestimmen ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter nach den Vereinbarungen im Ältestenrat."

Quelle: ntv.de, fzö/dpa

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