Neues Gesetz im Ländle Baden-Württemberg verbietet Schottergärten
22.07.2020, 13:20 UhrDie einen finden sie praktisch, die anderen fürchterlich: pflegeleichte Schottergärten. Unumstritten ist, dass sie nicht zur Artenvielfalt beitragen. In Baden-Württemberg werden die steinigen Gärten nun verboten.
Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg hat ein neues Naturschutzgesetz auf den Weg gebracht, das den Anteil von Ökolandbau erhöhen und den Einsatz von Pestiziden reduzieren soll. Ein besonders symbolträchtiger Teil der Gesetzesnovelle betrifft die Gestaltung von privaten Gärten. Denn der Entwurf, der noch vor der Sommerpause im Stuttgarter Landtag beschlossen werden soll, sieht ein Verbot von Schottergärten vor.
Zwar seien Schottergärten in Baden-Württemberg bislang schon nicht zulässig, zitiert der SWR einen Sprecher des Umweltministeriums. Sie seien aber in Mode gekommen, da sie als pflegeleicht gälten. "Dass die Schottergärten eigentlich verboten sind, ist den meisten nicht bekannt", heißt es. Das Verbot soll als Gesetzesnovelle für mehr Artenschutz nun unmissverständlich klargestellt werden. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte Stein- und Kiesgärten schon vor etwa einem Jahr als "fürchterlich" bezeichnet.
Beseitigung oder Umgestaltung
Bereits existierende Schottergärten müssten im Zweifel beseitigt oder umgestaltet werden, sagte der Ministeriumssprecher. "Wir setzen vor allem auf Kooperation, die Einsicht der Eigentümer und die Überzeugungskraft der Verwaltung vor Ort."
Grundsätzlich müsse der Hauseigentümer von sich aus Schottergärten beseitigen. Sonst drohten Kontrollen und Anordnungen - es sei denn, die Gärten seien älter als die bestehende Regelung in der Landesbauordnung, die nach Angaben des Ministeriums schon seit Mitte der 1990er-Jahre existiert.
Mit dem neuen Gesetz soll der Anteil von Ökolandbau in Baden-Württemberg bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent erhöht werden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmittel soll im gleichen Zeitraum um 40 bis 50 Prozent sinken. Von den Regelungen zum Pestizideinsatz sind aber nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch in der Forstwirtschaft, die Anlagen der Verkehrsbetriebe und private Gärten betroffen. Außerdem sollen Streuobstwiesen künftig besonders geschützt werden.
Quelle: ntv.de, bdk