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Nach Urteil in Karlsruhe Bas: Parteien sollen staatliche Zuschüsse zurückzahlen

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SPD und CDU hatten die Anhebung der Obergrenze nicht ausreichend begründet.

SPD und CDU hatten die Anhebung der Obergrenze nicht ausreichend begründet.

(Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress)

2018 beschließen CDU und SPD, die Obergrenze von staatlichen Zuschüssen für Parteien um 25 Millionen Euro zu erhöhen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippt Anfang 2023 jedoch diese Regelung. Die Parteien sollen deswegen zu viel gezahlte Gelder zurückerstatten.

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas will als Konsequenz aus dem Karlsruher Urteil zu staatlichen Zuschüssen für Parteien die Gelder in voller Höhe zurückfordern. Das erklärte die SPD-Politikerin in Berlin. Zunächst sollen sich aber alle betroffenen Parteien in den nächsten Wochen dazu äußern können. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar die im Sommer 2018 beschlossene Anhebung der Obergrenze von staatlichen Zuschüssen um 25 Millionen Euro für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das Gericht hatte bemängelt, dass die damals von Union und SPD beschlossene Aufstockung von 165 auf 190 Millionen Euro nicht ausreichend begründet gewesen sei. Damit hatte ein Antrag der Bundestagsfraktionen von FDP, Grünen und Linkspartei Erfolg. Es gilt nun wieder die frühere Regelung.

Als Konsequenz des Urteils hatte die Bundestagspräsidentin in ihrer Eigenschaft als für die Parteienfinanzierung zuständige Behörde zu entscheiden, ob und in welcher Höhe sie die Mittel zurückfordert, die den Parteien in den Jahren 2018 bis 2021 zu Unrecht zugesprochen worden sind.

"Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage, insbesondere der Frage eines möglichen Vertrauensschutzes, beabsichtige ich, die zu viel gezahlten Gelder von allen Parteien in voller Höhe zurückzufordern", erklärte Bas nun. "Zunächst werde ich jedoch allen betroffenen Parteien in den nächsten Wochen im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Anhörungsverfahrens die Gelegenheit geben, sich zu allen für die Entscheidung erheblichen Gesichtspunkten zu äußern."

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2023 bedeutet nicht, dass eine Erhöhung der Obergrenze für alle Zeiten ausgeschlossen ist. Der Gesetzgeber kann einen neuen Anlauf für eine Änderung des Parteiengesetzes unternehmen.

Quelle: ntv.de, rog/AFP

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