Prozess vor US-Militärgericht Bergdahl gesteht Fahnenflucht
16.10.2017, 18:40 Uhr
		                      Ein Soldat führt Bergdahl (r.) zu seiner Anhörung ins Militärgericht in Fort Bragg.
(Foto: dpa)
Fünf Jahre verbringt Bowe Bergdahl in Geiselhaft der afghanischen Taliban. Seine Gefangenschaft wäre vermeidbar gewesen: Der US-Soldat gibt vor einem Militärgericht zu, sich unerlaubt von seiner Basis entfernt und Kameraden gefährdet zu haben.
US-Sergeant Bowe Bergdahl, der 2014 nach fünfjähriger Taliban-Geiselhaft in einem Gefangenenaustausch freigekommen war, hat sich der Fahnenflucht und des "Fehlverhaltens vor dem Feind" schuldig bekannt. Er habe allerdings nicht vor dem Armeedienst flüchten wollen, sagte der heute 31-Jährige vor dem Militärgericht in Fort Bragg im US-Bundesstaat North Carolina aus. Ziel sei es vielmehr gewesen, mit dem Verlassen der Basis eine Krise zu erzeugen, die ihm - so seine Hoffnung - die Gelegenheit geben würde, auf Probleme in seiner Einheit aufmerksam zu machen. Im Gegenzug für sein Geständnis soll Bergdahl eine mildere Strafe erhalten als ihm ursprünglich gedroht hätte.
  Bergdahl (l.) posiert nach seiner Freilassung mit einem US-Brigadegeneral für ein Foto.
(Foto: picture alliance / dpa)
Bergdahl hatte sich Ende Juni 2009 unerlaubt von seiner Basis in der afghanischen Provinz Paktika entfernt und war nur Stunden später von Taliban-Kämpfern gefangengenommen worden. Mit ihnen verbündete Militante hielten ihn dann fünf Jahre lang in Pakistan fest. In dieser Zeit soll er wiederholt gefoltert worden sein.
Unter dem damaligen US-Präsidenten Barack Obama wurde Bergdahl im Mai 2014 im Austausch gegen fünf in Guantánamo Bay gefangene Taliban freigelassen - ein stark umstrittener Deal. So hatte ihn auch Donald Trump während des Präsidentschaftswahlkampfes mehrfach als "miesen Verräter" bzeichnet.
Fehlverhalten vor dem Feind
Fahnenflucht kann mit fünf Jahren Gefängnis geahndet werden, der schwerere Vorwurf des "Fehlverhaltens vor dem Feind" mit lebenslanger Haft. Hintergrund dieses zweiten Anklagepunkts ist der Vorwurf, Bergdahl habe mit seinem Verhalten Kameraden gefährdet: Demnach waren drei von ihnen bei der Suche nach ihm schwer verletzt worden.
In dem Verfahren folgt als nächstes eine weitere Anhörung zur Festsetzung des Strafmaßes. Diese Prozedur soll am 23. Oktober beginnen.
Quelle: ntv.de, chr/dpa