Zentrales ReformprojektBericht: Kommission zu Schuldenbremsen kann sich nicht einigen

Auf Sondervermögen kann sich die Bundesregierung einigen, bei der Schuldenbremse sieht das anders aus. Über eine mögliche Reform soll eine Kommission befinden. Aber auch die kommt einem Bericht zufolge zu keinem klaren Ergebnis - und legt wohl gleich zwei Empfehlungen vor.
Für die Reform der Schuldenbremse, eines der bedeutendsten Reformprojekte dieser Legislaturperiode, wird die Bundesregierung keine eindeutige Empfehlung der zuständigen Expertenkommission bekommen. Nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) ist es in dem Gremium, das aus Politikern und Wissenschaftlern besteht, nicht gelungen, sich auf ein gemeinsames Konzept zu verständigen. Stattdessen wird die "Expertenkommission zur Modernisierung der Schuldenregel" der Regierung zwei Alternativmodelle vorlegen.
Das erste Konzept würde die Bundesregierung nach einer Grundgesetzänderung dauerhaft zu größerer Sparsamkeit zwingen. Der zweite Vorschlag lässt einen größeren Spielraum für öffentliche Investitionen. Da keine Einigung erzielt werden konnte, werden diese beiden Elemente auf der abschließenden Sitzung des Gremiums an diesem Mittwoch im Ministerium besprochen, berichtet die FAZ unter Berufung auf Kommissionskreise. Der Bericht zur "atmenden Schuldenbremse" soll nächste Woche übergeben werden.
Beide Vorschläge haben nach FAZ-Informationen eine Gemeinsamkeit: Sie definieren ein "strukturelles Haushaltsdefizit", das im Grundgesetz verankert werden soll. Das strukturelle Defizit bezeichnet eine jährliche Neuverschuldung, die um konjunkturelle Schwankungen bereinigt ist. Laut aktueller Schuldenregel darf dieses Defizit für den Bund 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen. In den beiden Vorschlägen der Kommission werden unterschiedlich großzügige Werte für dieses strukturelle Defizit vorgesehen.
Der größte Unterschied zwischen den beiden Vorschlägen besteht aber darin, wie mit den Schulden als Ganzes umgegangen werden soll - müssen sie zwingend jedes Jahr Stück für Stück im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung kleiner werden oder nicht?
Schuldenquote könnte auf 80 Prozent steigen
Der strengere Vorschlag sieht dies dem Vernehmen nach vor. Aktuell beträgt die Schuldenquote, also die Schulden im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt, in Deutschland 63,5 Prozent. Wegen der aktuellen hohen Sonderschulden für Verteidigung und Infrastruktur wird diese Quote perspektivisch in Richtung 80 Prozent steigen. Mit einer strengeren Schuldenregel könnte diese Quote wieder schrittweise zurückgeführt werden.
Allerdings würde durch die Vorgabe, die Schuldenquote kontinuierlich zu reduzieren, der Spielraum für die jährliche Neuverschuldung entsprechend klein ausfallen. Die Kritiker dieses Vorschlags in der Kommission befürchten, dass dann zu wenig Geld für Investitionen in Straßen und andere öffentliche Bereiche zur Verfügung stehen wird. Daher befürworten sie eine großzügigere Variante.
Ihre Lösung setzt darauf, dass die Schuldenquote mit der Zeit automatisch sinkt, wenn das Wirtschaftswachstum dank der zusätzlichen Investitionen nur hoch genug ausfällt - also das Bruttoinlandsprodukt stärker wächst als die Schulden. Starke öffentliche Investitionen werden von den Fürsprechern dieser Variante als wichtige Voraussetzung für das Wachstum in Deutschland gesehen.
Dem hält das andere Lager entgegen, dass diese Hoffnung nicht aufgehen könne. Bei diesem Weg sei kein Abbau des Schuldenstands sichergestellt, wie es das EU-Recht vorschreibe, wenn die Schuldenquote mehr als 60 Prozent betrage, wie es das EU-Recht vorsehe. Deutschland würde sich damit nicht mehr der Obergrenze zum Schutz des Euro annähern - selbst wenn es keine weitere Krise mit neuen Notlagenkrediten geben werde, wogegen alle Erfahrungen sprächen.
Die fünfzehnköpfige Expertenkommission wurde von drei Politikern der Regierungsparteien geführt, der prominenteste Kopf ist der frühere niedersächsische SPD-Ministerpräsident. Für die CDU sitzt der ehemalige Finanzminister desselben Landes in dem Gremium, Reinhold Hilbers, für die CSU der frühere Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, Stefan Müller.