Politik

Gottesdienste, Hochzeiten, Demos Berlin erlaubt wieder Versammlungen

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Ab dem 4. Mai sind in Berlin Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen wieder erlaubt - wenn die Hygienevorschriften eingehalten werden können.

(Foto: picture alliance/dpa)

Immer mehr Bundesländer lockern die strikten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. So auch Berlin: Ab Mai dürfen sich Menschen wieder in Gruppen treffen, sofern sie die Hygienevorschriften beachten.

Der Berliner Senat hat die Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie gelockert und das strikte Versammlungsverbot aufgehoben. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller sprach nach "spürbaren, schmerzhaften Einschnitten" von einer "ersten Phase der Lockerung". Es gebe aber "keine allgemeine Entwarnung" in einer "sehr, sehr fragilen Situation".

Bis zu 20 Personen dürfen sich im privaten oder familiären Rahmen treffen, sofern dies aus zwingenden Gründen erforderlich ist. So sollen Trauerfeiern, Taufen oder Hochzeiten wieder möglich sein. Ab dem 4. Mai sind zudem Gottesdienste, Versammlungen und Ortsfeste unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen erlaubt - wenn die Hygienevorschriften eingehalten werden können.

Kulturelle und sportliche Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmern bleiben allerdings bis zum 24. Oktober verboten. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern dürfen bis 31. August nicht stattfinden, beschloss der Senat.

Auch Klubs, Theater, Opern und Kulturstätten müssen bis Ende Juli geschlossen bleiben. Nur die Berliner Museen dürfen ab 4. Mai wieder öffnen. Ebenso wie die Bibliotheken der Stadt. Sie sollen ihren Betrieb zumindest in Teilen wieder aufnehmen können. Zunächst soll das Leihgeschäft wieder starten. Sämtliche Lockerungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die jeweiligen Häuser die hygienischen Voraussetzungen und die während der Corona-Krise geltenden Distanzregelungen erfüllen können.

"Einen Rückfall dürfen wir nicht zulassen"

"Der Grundsatz bleibt, dass jede Person angehalten ist die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren und dabei den Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten", sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller. Er betonte zudem, dass es dennoch keine Entwarnung in Sachen Corona gibt. "Einen Rückfall dürfen wir nicht zulassen", sagte er weiter.

Daher müssen die Berliner ab kommender Woche in Bussen, S- und U-Bahnen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Maskenpflicht soll die Übertragung des Coronavirus weiter eindämmen. Im Unterschied zu etlichen anderen Bundesländern soll sie indes nicht für den Einzelhandel gelten. Dort sowie bei Kontakt mit Risikopersonen wird ein solcher Schutz nur "dringend empfohlen". Als Mund-Nasen-Bedeckung gelten nicht nur einfache OP-Masken oder selbst genähte Modelle, sondern auch ein Tuch oder ein Schal.

Die Abstandsregeln und Zugangsbeschränkungen wie in Geschäften könne man im ÖPNV nicht zwingend einhalten, weswegen der Mund-Nasen-Schutz dort verpflichtend eingeführt werden muss, so Müller. "Wir werden sicherstellen, dass es über dezentrale Ausgabestellen kostenlose Masken gibt, für diejenigen, die sie sich nicht leisten können." Berliner sollen bei Missachtung der Mundschutz-Pflicht im öffentlichen Nahverkehr zunächst nicht mit einem Bußgeld belangt werden. "Wir glauben, dass man das auch ohne Bußgeld umsetzen kann", erklärte Müller dazu. "Aber wir werden das beobachten."

Quelle: ntv.de, hny

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