Bluttest nach Alkoholfahrt So viel Promille hatte CDU-Spitzenkandidat auf dem E-Scooter
30.07.2024, 14:29 Uhr Artikel anhören
Jan Redmann ist kurz nach dem Vorfall selbst an die Öffentlichkeit gegangen.
(Foto: picture alliance/dpa)
In der Nacht vom 11. auf den 12. Juli fährt Jan Redmann mit einem E-Scooter zu seiner Wohnung in Potsdam - und wird von der Polizei gestoppt. Das Problem: Der CDU-Landeschef hat getrunken, und zwar nicht zu knapp. Nun liegt der Blutalkoholwert vor.
Brandenburgs CDU-Landes- und Fraktionschef Jan Redmann hat nach seiner Trunkenheitsfahrt mit dem Elektroroller 1,28 Promille Alkohol im Blut gehabt. Das teilte Redmann mit. Damit liegt der Wert im strafbaren Bereich und ist etwa so hoch wie der Atemalkoholwert, der bei der Polizeikontrolle gemessen worden war. "Ich bin heute über das Ergebnis der Blutalkoholkontrolle informiert worden", teilte Redmann mit. "Der Wert liegt bei 1,28 Promille und bestätigt somit das Ergebnis der Atemalkoholkontrolle."
Redmann, der CDU-Spitzenkandidat für die Landtagswahl im September ist, war in der Nacht vom 11. auf den 12. Juli bei einer Fahrt mit einem E-Scooter zu seiner Wohnung in Potsdam von der Polizei kontrolliert worden. Er hatte nach eigenen Angaben 1,3 Promille Alkohol im Atem. Redmann hatte die Öffentlichkeit etwa zwölf Stunden später selbst informiert und seinen Fehler eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft Potsdam leitete ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein.
Bei einer Polizeikontrolle wird der Alkoholgehalt in der Atemluft mit einem freiwilligen Test festgestellt. Er wird in Milligramm pro Liter gemessen und in Promille umgerechnet. Wenn jemand den Test verweigert oder die Polizei Anzeichen für einen Wert hat, der strafbar ist, folgt ein Test der Blutalkoholkonzentration - das ist Sache eines Arztes. Ab 1,1 Promille Alkohol im Blut ist es eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit.
Die Polizei hatte in der vergangenen Woche Vorwürfe zurückgewiesen, dass sie Informationsabläufe zur Kontrolle Redmanns verzögert habe. Das Innenministerium erstattete Strafanzeige wegen des Verdachts des Geheimnisverrats, weil Informationen über die Kontrolle an die Öffentlichkeit gedrungen waren.
Quelle: ntv.de, hny/dpa