Verbot erst ab 50 Millionen Boni-Zahlung trotz Staatshilfe eingeschränkt möglich
13.12.2022, 17:27 Uhr
Am Donnerstag sollen die Energiepreisbremsen im Bundestag verabschiedet werden; Boni und Dividenden waren bisher eine offene Streitfrage.
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Die Regierungskoalition einigt sich auf eine Regelung zu Boni und Dividenen bei der geplanten Strom- und Gaspreisbremse. Unternehmen dürfen diese nur auszahlen, wenn sie weniger als 50 Millionen Euro an staatlicher Unterstützung bekommen.
Die Ampel-Fraktionen haben sich darauf geeinigt, dass größere Unternehmen bei Hilfen aus der staatlichen Gaspreisbremse nur begrenzte Boni und Dividenden zahlen können. "Wir haben uns in den Koalitionsfraktionen darauf verständigt, dass wir auch bei den Strom- und Gaspreisbremsen eine Regelung für Boni und Dividenden einführen", sagte der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dennis Rhode.
"Wer mehr als 25 Millionen Euro staatliche Unterstützung bekommt, darf bisher vereinbarte Höhen von Boni oder Dividenden nicht mehr erhöhen", so Rhode. "Bekommt ein Unternehmen mehr als 50 Millionen Euro, verbieten wir die Auszahlung ganz." Unternehmen könnten aber freiwillig auf Hilfen verzichten und wären dann diesen Regelungen nicht unterworfen.
Dies betreffe vor allem Dax-Konzerne, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Verena Hubertz. Nutznießer der Gaspreisbremse müssten zudem 90 Prozent der Belegschaft bis 2025 erhalten. Die Gaspreisbremse wird ab dem 1. März eingeführt werden, gilt aber rückwirkend zum 1. Januar.
Bei der ebenfalls geplanten Abschöpfung sogenannter Übergewinne durch stark gestiegene Energiepreise gab es nach Angaben des SPD-Fraktions-Vize Matthias Miersch ebenfalls Änderungen der Ampel-Fraktionen an den Regierungsplänen. So sei der Freibetrag für Biogasanlagen, der nach Plänen des Wirtschaftsministeriums sechs Cent pro Kilowattstunde betragen sollte, auf neun Cent angehoben worden. Außerdem würden kleinere Biogasanlagen von der Abschöpfung ausgenommen. Bei der Atomkraft hätten die Fraktionen die Abschöpfung dagegen etwas erhöht.
Miersch forderte die Bundesregierung und die EU-Kommission auf, den Weg für weiteren Änderungen freizumachen. So habe das Wirtschaftsministerium mit Verweis auf EU-Recht gesagt, dass man Neuanlagen nicht von der Abschöpfung ausnehmen könne und ebenso einen Vorschlag für eine Reinvestitionsklausel verworfen.
Quelle: ntv.de, hvo/rts