Politik

Versetzung "keine Bestrafung" Bremer Ex-Bamf-Chefin scheitert vor Gericht

Josefa Schmidt hatte auf Fehler in den Bremer Asylverfahren  hingewiesen (Archivbild).

Josefa Schmidt hatte auf Fehler in den Bremer Asylverfahren hingewiesen (Archivbild).

(Foto: picture alliance / dpa)

Nach ihrer kurzen Tätigkeit als Bremer Bamf-Leiterin wird Josefa Schmid zurück nach Bayern versetzt. Zuvor hatte sie auf Fehler bei Asylentscheiden aufmerksam gemacht. Nun klagt sie gegen die Versetzung. Doch ein Gericht kann darin keine Strafaktion erkennen.

Die ehemalige Interimsleiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Josefa Schmid, ist mit einer Beschwerde gegen ihre Versetzung nach Bayern vor Gericht endgültig gescheitert. Das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied, dass die Versetzung weder auf sachwidrigen Gründen noch auf einer unzureichenden Abwägung der Belange Schmids beruhe.

"Es lässt sich nicht feststellen, dass die Umsetzung dazu diente, die Antragstellerin zu bestrafen", begründete das Gericht seine Entscheidung vom 27. Juni. Als Beamtin habe sie grundsätzlich keinen Anspruch auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung der ihr übertragenen Aufgaben.

Die Regierungsrätin Schmid, die vom 1. Januar 2018 bis Anfang Mai als vorübergehende Außenstellenleiterin in Bremen beschäftigt war, war zuvor vor dem Bremer Verwaltungsgericht mit ihrem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gescheitert. Dagegen hatte sie Beschwerde eingelegt. Die jetzige OVG-Entscheidung ist nicht anfechtbar. Schmid nannte die Entscheidung in der Samstagsausgabe der "Passauer Neuen Presse" noch "nicht das Ende der Fahnenstange". "Ich werde mit meinem Anwalt eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe prüfen", sagte sie.

Die aus Bayern stammende Beamtin war von Bremen aus zurück in ihre frühere Dienststelle, die Bamf-Außenstelle Deggendorf in Bayern, versetzt worden. Sie hat erst die Nürnberger Zentrale und dann das Bundesinnenministerium auf - teilweise bereits bekannte - Fehler in den Bremer Asylverfahren der vergangenen Jahre hingewiesen.

Die Bremer Außenstelle steht seit Monaten in der Kritik, weil dort unrechtmäßig Asylbescheide positiv entschieden worden sein sollen. Dies geschah vor der Zeit Schmids unter Verantwortung ihrer Vorgängerin. "Soweit die Antragstellerin behaupte, der Leitungsebene des Bamf fehle der erforderliche Wille zur Aufklärung der Vorgänge in der Bremer Außenstelle, lasse sich dies mit ihren Darlegungen nicht belegen", schrieb das OVG weiter.

Quelle: ntv.de, lri/dpa/AFP

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