Politik

Milliardenkosten für StromkundenBund bringt Bau neuer Gaskraftwerke auf den Weg

13.05.2026, 15:52 Uhr
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Die neuen Anlagen sollen vor allem im Süden und Westen Deutschlands gebaut werden. (Foto: picture alliance / imageBROKER)

Wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht, braucht das Stromnetz Backup-Kapazitäten, die diese Flauten überbrücken können. Dabei können auch Großspeicher helfen, doch die Bundesregierung setzt zunächst vor allem auf neue Gaskraftwerke. Kritiker vermissen Technologieoffenheit.

Die Bundesregierung hat den Bau neuer Gaskraftwerke auf den Weg gebracht, die als Ergänzung zu Wind- und Sonnenenergie die Stromversorgung sichern sollen. Auf die Stromkunden könnten damit ab 2031 zusätzliche Kosten von jährlich bis zu drei Milliarden Euro zukommen, wie aus dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hervorgeht.

Betreiber von Kraftwerken oder Speichern sollen künftig nicht nur für gelieferten Strom, sondern auch für das Bereithalten von Kapazitäten eine Vergütung erhalten. Reiche sprach von einem Meilenstein. Mit dem Gesetz "sorgen wir dafür, dass Strom auch dann sicher verfügbar ist, wenn Wind und Sonne pausieren". Die Grünen kritisierten fehlende Anreize für eine frühzeitige Umstellung auf Wasserstoff.

Kritik kam auch vom Verband der kommunalen Unternehmen (VKU), in dem auch Stadtwerke organisiert sind. Der Entwurf drohe, große Anbieter zu bevorzugen, was zu Marktmacht und höheren Kosten führen könne. Stadtwerke würden durch hohe finanzielle Hürden und strenge Vorgaben benachteiligt. Auch das Bundeskartellamt habe eine zunehmende Marktkonzentration bei einigen wenigen Stromerzeugungsunternehmen kritisiert.

In der Praxis begünstigt das Gesetz zunächst den Bau moderner Gaskraftwerke. Angestrebt wird ein Bundestagsbeschluss noch vor der Sommerpause, damit die Ausschreibungen anlaufen können. In mehreren Runden sollen neue, steuerbare Kraftwerke mit einer Leistung von insgesamt zwölf Gigawatt (GW) ausgeschrieben werden. Davon sind allein zehn Gigawatt für neue Kraftwerke vorgesehen, die in der Lage sein müssen, für mindestens zehn Stunden ununterbrochen Strom zu liefern.

Diese Anforderung können viele Speicher nicht erfüllen. Kritiker hatten Ministerin Reiche deshalb die Bevorzugung von Gaskraftwerksbetreibern gegenüber Betreibern von Batteriespeichern vorgeworfen, obwohl für die Ausschreibungen Technologieoffenheit angekündigt worden war. So sprach Germanwatch von einem "Freifahrtschein für fossile Gaskraftwerke". Der Gesetzentwurf setze einseitig auf die Förderung von fossilen Gaskraftwerken und benachteilige klimaneutrale Lösungen wie Batteriespeicher. 

Vorgesehen sind 2026 zwei Ausschreibungen für diese sogenannten Langzeitkapazitäten mit der Zehn-Stunden-Regel von zusammen neun Gigawatt. Ausgeschrieben wird die reduzierte Leistung. Dies entspricht laut Gesetzentwurf zehn Gigawatt an neuer nominaler Leistung. Weitere zwei Gigawatt an Erzeugungskapazitäten sollen im Mai 2027 folgen.

Milliarden-Finanzierung über Umlage auf Strompreis

Da die neuen Kraftwerke viel Geld kosten, aber nur selten laufen sollen, erhalten Investoren eine Vergütung für die Bereitschaft. Die Finanzierung ist über eine Umlage geplant, die von den Stromkunden getragen wird. Dem Entwurf zufolge rechnet die Regierung im Jahr 2031 mit Förderkosten zwischen einer und drei Milliarden Euro. Von 2032 bis 2045 sollen diese bei 0,9 bis 2,3 Milliarden Euro pro Jahr liegen. Finanziert werden soll dies über eine Umlage, die die Stromkunden ab 2031 tragen.

Die neuen Kraftwerke müssen auf einen Betrieb mit Wasserstoff umgerüstet werden können und ab dem Jahr 2045 vollständig treibhausgasneutral laufen. Emissionsintensive Anlagen wie Kohlekraftwerke sind von den Ausschreibungen ausgeschlossen. "Die Kraftwerkstrategie lässt den Ehrgeiz für einen frühen Umstieg auf grünen Wasserstoff vermissen", erklärte der energiepolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Michael Kellner. "Diese Chance lässt die Regierung liegen."

Die Anlagen sollen vor allem im industrie- und bevölkerungsreichen Süden und Westen Deutschlands entstehen und bis spätestens 2031 einsatzbereit sein. Dies soll die Stromnetze entlasten und die Notwendigkeit für teure Noteingriffe, den Redispatch, deutlich reduzieren. Sie sollen die Stromversorgung auch in Dunkelflauten mit wenig Wind und Sonne sichern.

Zur regionalen Verteilung sagte ein Sprecher des VKU: "Wenn der Ausbau neuer, steuerbarer Kapazitäten auf Süddeutschland konzentriert wird, dürfen Nord- und Ostdeutschland nicht abgehängt werden. Denn auch dort werden im Zuge des Kohleausstiegs verlässliche Kraftwerkskapazitäten gebraucht, um die Netze stabil zu halten."

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßte grundsätzlich den Gesetzentwurf. Für die Investitionssicherheit sei es jedoch entscheidend, dass die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission noch vor Beginn der ersten Ausschreibungen vorliege. Zudem müsse bei der Ausgestaltung von Sicherheiten und Strafen darauf geachtet werden, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht benachteiligt würden.

Quelle: ntv.de, dsc/rts/dpa

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