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Entlastung für die Länder Bund übernimmt höheren Anteil an DDR-Zusatzrenten

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Das Finanzministerium übernimmt im nächsten Jahr weitere 340 Millionen Euro an den Kosten.

Das Finanzministerium übernimmt im nächsten Jahr weitere 340 Millionen Euro an den Kosten.

(Foto: picture alliance / Eibner-Pressefoto)

Mehr als zweieinhalb Milliarden Euro werden jährlich für DDR-Zusatz und -Sonderrenten ausgegeben. Davon profitieren Hunderttausende. Bislang teilen sich Bund und Länder die Kosten, die künftig naturgemäß sinken werden. Im kommenden Jahr weitet der Bund seinen Anteil jedoch aus. Nicht genug für die Linke.

Die ostdeutschen Länder können nächstes Jahr mit einer Entlastung um 340 Millionen Euro bei den Milliardenkosten der Zusatz- und Sonderrenten aus DDR-Zeiten rechnen. Dies sei im Haushaltsentwurf 2026 eingeplant, teilte das Bundesfinanzministerium mit. Beiträge der Länder für diesen Posten summieren sich aber auch 2026 und 2027 auf jeweils knapp 2,3 Milliarden Euro, wie aus der Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage des Linken-Bundestagsabgeordneten Dietmar Bartsch hervorgeht.

Die Zusatzversorgung war zu DDR-Zeiten eine zusätzliche Rente für bestimmte Berufsgruppen. Die Sonderversorgung war ein eigenes Alterssicherungssystem zum Beispiel für Polizisten. Beides wurde nach der deutschen Einheit ins bundesdeutsche Rentensystem übernommen. Heute profitieren mehrere Hunderttausend Menschen von den Zahlungen.

Die Kosten teilen sich Bund und die östlichen Bundesländer. Der Bund hatte seinen Anteil 2021 schon um zehn Prozentpunkte auf 50 Prozent angehoben. Nun will die schwarz-rote Koalition weitere zehn Punkte übernehmen - so kommt die Entlastung zustande.

Die Länder fordern allerdings seit langem mehr. Auch Bartsch kritisierte, die Milliardenkosten seien ein Standortnachteil für den Osten. Er forderte, dass der Bund seiner Verantwortung nachkomme und die Kosten vollständig übernehme.

Nach Daten des Finanzministeriums werden in diesem Jahr für die beiden Versorgungssysteme Beiträge der Länder von 2,63 Milliarden Euro fällig. 2026 und 2027 bleiben dann mit dem erhöhten Anteil des Bundes für die Länder Kosten von 2,29 Milliarden Euro im Jahr. Die Länder splitten diese Summe nach einer Berechnungsformel. 2024 entfielen auf Sachsen 29,3 Prozent, auf Brandenburg 18,5 Prozent, auf Sachsen-Anhalt 15,5, auf Thüringen 15,3, auf Mecklenburg-Vorpommern 11,4 und auf Berlin 10 Prozent.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa

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