Politik

Schärfere Kontrolle Bundesrat billigt Neuregelung des BND

Auch der Schutz für Hinweisgeber, wie Edward Snowden, soll verbessert werden.

Auch der Schutz für Hinweisgeber, wie Edward Snowden, soll verbessert werden.

(Foto: dpa)

Der Bundesrat verabschiedet für den Bundesnachrichtendienst neue Reformen. Das heißt: Wenn der BND künftig Ziele im Ausland ausspäht, muss er sich an strengere Regeln halten.

Für die Auslandsüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) und die Kontrolle des Geheimdienstes gelten künftig neue Regeln: Der Bundesrat billigte die im Oktober vom Bundestag beschlossenen Gesetze.

Mit den Neuregelungen wird die strategische Fernmeldeaufklärung von Ausländern im Ausland geregelt. Dazu gehört die Überwachung von Telefon und Internetverbindungen durch den BND. Dazu kann der Auslandsgeheimdienst auch Internetknotenpunkte in Deutschland anzapfen, über die der weltweite Datenverkehr abgewickelt wird. Welche Telekommunikationsnetze überwacht werden, muss das Bundeskanzleramt festlegen.

Das Gesetz zur Geheimdienstkontrolle sieht die Bestellung eines "Ständigen Bevollmächtigten des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr)" vor, der die Arbeit des Überwachungsgremiums unterstützen und mit anderen Kontrollinstanzen koordinieren soll.

Das PKGr soll künftig zudem einmal im Jahr die Präsidenten der deutschen Nachrichtendienste öffentlich befragen. Ferner soll der Schutz für Hinweisgeber aus den Nachrichtendiensten verbessert werden.

Hintergrund der Reformen sind die Enthüllungen des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden. Sie hatten ein Schlaglicht auf die Zusammenarbeit zwischen dem US-Dienst NSA und dem BND bei der Abschöpfung von Kommunikationsdaten geworfen.

Quelle: ntv.de, vni/AFP

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