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Zwei Ministerien atmen auf Bundesrat winkt entschärftes Klimaschutzgesetz durch

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Die Zustimmung des Bundesrats zum neuen Klimaschutzgesetz entlastet vor allem Bauministerin Geywitz und Verkehrsminister Wissing.

Die Zustimmung des Bundesrats zum neuen Klimaschutzgesetz entlastet vor allem Bauministerin Geywitz und Verkehrsminister Wissing.

(Foto: picture alliance / Flashpic)

Es ist eine Formalie, aber für die Ampel-Koalition eine wichtige: Der Bundesrat stimmt dem von der Bundesregierung erarbeiteten Klimaschutzgesetz zu. Nun muss nicht mehr jedes einzelne Ministerium die CO2-Obergrenze einhalten, sondern es reicht, wenn alle Ministerien dies gemeinsam schaffen.

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes gebilligt. Die Länderkammer ließ das Vorhaben wie erwartet passieren. Es hätte nur mit einer Mehrheit der Länder zumindest verzögert werden können. Nach monatelangen Diskussionen hatten die Ampel-Fraktionen sich auf die Reform verständigt, mit der vor allem der Druck auf den Verkehrs- sowie Gebäudesektor abnimmt. Beide hatte ihre bisherigen gesetzlichen Vorgaben wiederholt verfehlt.

Im neuen Gesetz sind die verpflichtenden, jahresscharfen Obergrenzen beim Treibhausgasausstoß für die einzelnen Sektoren abgeschafft. Nachbesserungen für den Klimaschutz muss es nur noch geben, wenn Deutschlands Gesamtziel in Gefahr gerät. Dies wird 2026 erstmals wieder geprüft, sodass die jetzige Regierung keine neuen Klimaschutzbeschlüsse mehr fassen muss.

Deutschland insgesamt hatte für 2023 zwar sein Klimaziel unter anderem wegen der Wirtschaftsschwäche erreicht. Mit Blick auf kommende Jahre ist dies aber keinesfalls sicher. Gebäude- und vor allem Verkehrssektor hätten nach bisheriger Gesetzeslage bereits Sofortprogramme auflegen müssen, um wieder auf Kurs zu kommen. Vor Gericht war Deutschland bereits verurteilt worden, da die zuständigen Minister dies nicht umgesetzt hatten. Im Fokus steht dabei vor allem Verkehrsminister Volker Wissing von der FDP, die besonders auf die Gesetzesänderung drängte. Eine Reform war bereits im Koalitionsvertrag angelegt.

Die Deutsche Umwelthilfe klagt allerdings auch gegen das Klimaschutzprogramm der Regierung, das die Umsetzung der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Detail regeln soll. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte dieses am Donnerstag als unzureichend mit Blick auf die auch mit der Gesetzesreform unveränderten Klimaziele Deutschlands beurteilt. Es wird allerdings erwartet, dass die Bundesregierung Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht einlegt.

Quelle: ntv.de, als/rts

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