Mehr Flexibilität ermöglichenBundestag beschließt Änderungen bei Krankenhausreform

Die Ampel-Koalition wagt sich Ende 2024 an eine Reform der Kliniklandschaft in Deutschland. Jetzt wird das damals beschlossene Maßnahmenpaket noch einmal angefasst. So sollen die regionalen Gegebenheiten besser berücksichtigt werden.
Der Bundestag hat mehrere Änderungen an der umstrittenen Krankenhausreform beschlossen. Das Parlament nahm mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition einen Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken an, der eine flexiblere Umsetzung vor Ort ermöglichen soll.
Die CDU-Politikerin sagte, die Krankenhauslandschaft müsse und werde sich verändern. Damit dies strukturiert umgesetzt werden könne, würden nötige Anpassungen vorgenommen. Warken wies Kritik einer Verwässerung der Reformziele zurück.
Die Linke kritisierte, dass die Pläne wegen unzureichender Finanzierung zur Schließung notwendiger Krankenhäuser führen würden. Die AfD warf der Regierung vor, sie schaffe ein "bürokratisches Monster" und befördere das "Krankenhaussterben" vor allem im ländlichen Raum.
Vorgesehen sind unter anderem längere Übergangsfristen und mehr Spielraum für Ausnahmen von Vorgaben zur Behandlungsqualität. Union und SPD hatten die Nachbesserungen im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Krankenhausreform war Ende 2024 von der Ampel-Koalition gegen Proteste durchgesetzt worden.
Sie soll den finanziellen Druck zu immer mehr Behandlungsfällen mindern und eine stärkere Spezialisierung bei komplizierten Eingriffen herbeiführen. Zentrales Instrument dafür sollen genauer definierte "Leistungsgruppen" für Behandlungen sein, für die einheitliche Vorgaben etwa zur Ausstattung und zu Fachärzten gelten. Nur Kliniken, die diese Kriterien erfüllen, können dann die Behandlungen anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz kommt abschließend noch in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es dort allerdings nicht.