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30 Milliarden Euro Hilfe Bundestag beschließt Flut-Fonds

In Rheinland-Pfalz war die Ahr über die Ufer getreten.

In Rheinland-Pfalz war die Ahr über die Ufer getreten.

(Foto: imago images/Hans Blossey)

Den Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen bezeichnet der Bundestag als "nationale Aufgabe". Zur Finanzierung geben die Abgeordneten grünes Licht für einen milliardenschweren Hilfstopf. Die Länder werden ihren Anteil über Jahrzehnte zurückzahlen.

Der Bundestag hat den milliardenschweren Hilfsfonds für die Opfer der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli im Westen Deutschlands beschlossen. Für den Wiederaufbau sollen in den nächsten Jahren rund 30 Milliarden Euro ausgezahlt werden. Die AfD enthielt sich überwiegend. Am Freitag soll der Bundesrat die Neuregelungen in einer Sondersitzung billigen. Unwetter mit ungewöhnlich starken Regenfällen hatten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen eine Hochwasserkatastrophe ausgelöst. Ganze Landstriche wurden von den Wassermassen regelrecht weggerissen oder verwüstet. Bislang wurden rund 190 Tote gezählt, mehrere Menschen gelten noch immer als vermisst.

In einer ersten Tranche wird der Bund 2021 Mittel in Höhe von 16 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Ab 2022 werden die Mittel dann je nach Bedarf mobilisiert. Einen Nachtragshaushalt für dieses Jahr hält das Bundesfinanzministerium nicht für nötig, weil genügend Puffer vorhanden sind. Die konkrete Verwendung der Mittel aus dem Hilfsfonds wird über eine Verordnung geregelt, die der Bundestag auch noch annehmen muss. Zunächst werden die Mittel nach einem festen Schlüssel verteilt - Rheinland-Pfalz bekommt 54,53 Prozent, Nordrhein-Westfalen 43,99 Prozent, Bayern 1,0 Prozent und Sachsen 0,48 Prozent. Sobald die Schäden noch klarer abzuschätzen sind, soll der Verteilungsschlüssel angepasst werden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte den von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Regionen langfristige Unterstützung zu. Beim Wiederaufbau brauche es "einen langen Atem", sagte die CDU-Politikerin in der wohl letzten Plenarsitzung vor der Bundestagswahl. Die betroffenen Menschen würden nicht vergessen. 16 Milliarden Euro aus dem Wiederaufbaufonds sollen noch in diesem Jahr fließen. Aufbauhilfen werden geleistet, soweit die Schäden nicht durch Versicherungen abgedeckt sind. Die Aufbauhilfe wird zusätzlich zu den schon im Juli beschlossenen Millionen-Soforthilfen gewährt, die bei der Überbrückung von akuten Notlagen direkt nach der Starkregen- und Flutkatastrophe helfen sollten.

Zwei Milliarden Euro für die Wiederherstellung der Bundes-Infrastruktur wie Autobahnen und Brücken trägt der Bund allein. Die restlichen 28 Milliarden werden hälftig zwischen Ländern und Bund geteilt. Dabei müssen die Länder ihren Anteil aber nicht sofort einzahlen. Erst einmal streckt der Bund das Geld vor, die Länder stottern ihre Hälfte dann über einen Zeitraum von 30 Jahren beim Bund ab.

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Konkret wurde ein Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" beschlossen. In der Begründung heißt es, die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe habe in einigen Regionen Schäden ungeahnten Ausmaßes und außergewöhnliche Notsituationen verursacht. Viele Bürgerinnen und Bürger, Betriebe und andere Einrichtungen stehen nun buchstäblich vor dem Nichts und sind dringend auf solidarische Hilfe angewiesen. Die Beseitigung der Schäden und der Wiederaufbau seien eine "nationale Aufgabe".

Um eine Pleitewelle zu verhindern, soll außerdem bis Ende Januar 2022 die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags für Firmen ausgesetzt werden, die wegen der Flut in finanzielle Not geraten sind - solange die betroffenen Unternehmen "ernsthafte Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen" führen und dadurch begründete Aussichten auf Sanierung bestehen.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa/rts

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