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Ukraine-Hilfe noch immer offen Bundestagshaushälter machen nach 15 Stunden Pause

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In weniger als einer Woche soll der Haushaltsentwurf für 2024 stehen

In weniger als einer Woche soll der Haushaltsentwurf für 2024 stehen

(Foto: picture alliance/dpa)

Am Mittwoch erklärt das Bundesverfassungsgericht ein Sondervermögen der Bundesregierung über 60 Milliarden Euro für verfassungswidrig. Bei den Schlussberatungen des neuen Haushalts bleiben daher in einer langen Sitzung viele Fragen offen. Die CDU wirft der Ampel vor, das Urteil einfach zu ignorieren.

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat seine Schlussberatungen über den Haushaltsentwurf für 2024 am frühen Morgen unterbrochen. Die Beratungen der Budgets der Ministerien seien inhaltlich abgeschlossen, teilten die Chef-Haushälter der Ampel-Koalition -Dennis Rohde, Sven-Christian Kindler und Otto Fricke - nach gut 15 Stunden mit. Abgeschlossen werden sollen die Beratungen am kommenden Donnerstag in einer Sondersitzung. Zuvor ist für Dienstag eine digitale Sachverständigenanhörung geplant, bei der die Folgen des jüngsten Verfassungsgerichtsurteils für den Haushalt erläutert werden sollen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte der Regierung 60 Milliarden Euro an verfassungswidrig übertragenen Krediten gestrichen. Da die Auswirkungen für den Haushalt 2024 unklar sind, wollte die Union die Schlussberatungen verschieben. Die Einzelpläne, 32 für Zinsen und 60 für Allgemeine Finanzverwaltung, werden den Koalitions-Haushältern zufolge in der Sondersitzung am Donnerstag beraten. Erst dann stehen die Eckdaten des Haushalts und die Neuverschuldung fest.

Die Schuldenbremse soll rechnerisch das zweite Jahr in Folge eingehalten werden. Finanzminister Christian Lindner war in seinem Entwurf von einer Neuverschuldung von 16,6 Milliarden Euro ausgegangen. Durch verschlechterte Konjunkturaussichten hat sich der Verschuldungsspielraum nach Lindners Angaben mittlerweile um weitere 5,5 Milliarden Euro erhöht. Das liegt an den Regelungen der Schuldenschranke, die bei schlechter Konjunktur einen größeren Verschuldungsspielraum zulassen.

Kein Beschluss zu Ukraine-Hilfen

Im Einzelplan 60 zur Allgemeinen Finanzverwaltung finden sich wichtige Vorhaben, die noch nicht beschlossen wurden. Dazu zählt auch die Verdoppelung der Militärhilfe für die Ukraine auf acht Milliarden Euro im kommenden Jahr. Die Ampel-Politiker nahmen für sich in Anspruch, mit dem späteren Beschluss dem Karlsruher Urteil Rechnung zu tragen. "Damit nehmen wir uns Zeit, um das Urteil aus Karlsruhe zu prüfen", erklärten die Ampel-Politiker. Der oppositionellen Union warfen sie vor, sie habe sich der Mitarbeit verweigert. "Erst hat sie versucht, die Sitzung abzusagen und dann hat sie keinen einzigen Änderungsantrag zum Bundeshaushalt gestellt."

Die Koalitions-Haushälter wollen die Beschlüsse zu den einzelnen Ministerien am Vormittag vor der Presse erläutern. Die Union hatte der Koalition indes vorgeworfen, sie halte an dem Beschluss des Haushalts ohne konkrete Einschätzung der Auswirkungen des Karlsruher Urteils fest. "Die Koalition berät diesen Haushalt, als ob es die Entscheidung von gestern nicht gegeben hätte", sagte CDU-Chef Friedrich Merz am Abend im ZDF. "Und daran werden wir sicherlich nicht mitwirken." Er fügte hinzu: "Ich sage voraus, das geht wieder in die Richtung eines verfassungswidrigen Bundeshaushalts."

Merz: Kindergrundsicherung verzichtbar

Merz forderte die Koalition auf, Prioritäten im Haushalt zu setzen. Nach seinen Worten wäre etwa die ab 2025 geplante Kindergrundsicherung verzichtbar. "Die Kindergrundsicherung bringt für keine Familie und für kein Kind Verbesserungen, gibt aber 500 Millionen Euro aus für neue Bürokratie und schafft 3000 neue Stellen im öffentlichen Dienst", sagte Merz. "Das wäre mal ein klares Signal der Koalition, dass sie jetzt wirklich etwas verändern will. Aber sie tut es nicht."

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Nach der erfolgreichen Klage gegen den Klimafonds der Bundesregierung prüft die Union zudem auch eine Klage gegen den 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirm zur Dämpfung der Energiepreise. Merz rechnet spätestens Anfang übernächster Woche mit einem ersten Ergebnis eines Rechtsgutachtens dazu. "Auf dieser Grundlage werde ich dann die Entscheidung treffen, ob wir auch gegen den WSF nach Karlsruhe gehen", kündigte Merz an.

Auch in der Bundesregierung wird geprüft, welche Folgen das Karlsruher Urteil für den Wirtschafts-Stabilisierungsfonds (WSF) hat, den Bundeskanzler Olaf Scholz als "Doppelwumms" gegen die infolge des Ukraine-Krieges gestiegenen Energiepreise bezeichnet hatte. Der WSF war 2022 unter Aussetzung der Schuldenbremse mit 200 Milliarden Euro Krediten ausgestattet worden. Die Regierung schuf sich damit einen Schuldenrahmen auf Vorrat. Daraus werden unter anderem die Gas- und Strompreisbremsen finanziert. Der Großteil der Ausgaben fällt dieses Jahr an. Auch 2024 soll daraus die Verlängerung der Preisbremsen bis Ende März finanziert werden.

Quelle: ntv.de, chr/rts

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