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Union prüft "Doppel-Wumms"-Klage Bundestag verlängert Energiepreisbremsen

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Die Preisbremsen sollen Verbraucher vor exorbitant steigenden Energiepreisen schützen.

Die Preisbremsen sollen Verbraucher vor exorbitant steigenden Energiepreisen schützen.

(Foto: picture alliance / dpa-Zentralbild)

Die Preisbremsen für Gas und Strom enden doch nicht mit dem Jahresende. Der Bundestag beschließt, die Regelungen bis Ende März aufrechtzuerhalten. Die Union wartet derweil auf ein Gutachten, ob die Finanzierung dafür überhaupt verfassungsgemäß ist.

Die staatlichen Gas- und Strompreisbremsen bleiben über den Jahreswechsel hinaus erhalten. Der Bundestag beschloss am späten Donnerstagabend, die zum Jahresende auslaufende Regelung bis zum 31. März 2024 zu verlängern. Der ursprünglich vorgesehenen Verlängerung bis Ende April erteilten die Abgeordneten allerdings eine Absage: Die Signale der EU-Kommission, die dem Vorhaben zustimmen muss, ließen nur eine Verlängerung bis Ende März zu, heißt es aus dem Energieausschuss des Bundestags.

Die Preisbremsen für Strom und Gas waren im März dieses Jahres eingeführt und rückwirkend für Januar und Februar gewährt worden. Dadurch sollten die Verbraucher in Deutschland davor bewahrt werden, dass sie infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine durch explodierende Energiepreise finanziell überfordert werden. Die Preise werden dabei für einen Großteil des Verbrauchs von Privathaushalten gedeckelt - für Strom bei 40 Cent und für Gas bei 12 Cent je Kilowattstunde.

Die Lage auf den Energiemärkten habe sich zwar mittlerweile stabilisiert, aber die Fortführung der Preisbremsen sei "eine Versicherung gegen unerwartete Risiken", heißt es in der Verordnung von Wirtschaftsminister Robert Habeck. Nach den Berechnungen von Vergleichsportalen dürfte die Entlastung der Verbraucher allerdings nur sehr gering ausfallen. Verivox geht davon aus, dass die Stromkosten durchschnittlich um 0,3 Prozent sinken, die Ausgaben für Gas um 1,4 Prozent. Auch Check24 erwartet für Stromkunden in einem Musterhaushalt lediglich eine Einsparung von 13 Euro. Bei Gaskunden gehen die Experten von 45 Euro Ersparnis aus.

Union prüft Klage gegen Finanzierung

Jedoch deutete die Unionsfraktion im Bundestag bereits an, nach dem Karlsruher Haushaltsurteil auch das Sondervermögen für die Energiepreisbremsen auf Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. CDU-Chef Friedrich Merz hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um zu prüfen, ob das Urteil zur Übertragung von Corona-Milliarden auf den sogenannten Klima- und Transformationsfonds (KTF) auch für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gilt. Er rechne Ende nächster, Anfang übernächster Woche mit einem ersten Ergebnis, sagte er am Abend im ZDF. Auf dieser Grundlage werde die Union entscheiden, ob sie auch gegen diesen Fonds nach Karlsruhe gehe. Aus dem WSF werden die Energiepreisbremsen finanziert.

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Auch in der Bundesregierung wird geprüft, welche Folgen das Karlsruher Urteil für den WSF hat, den Bundeskanzler Olaf Scholz als "Doppel-Wumms" gegen als Folge des Ukraine-Krieges gestiegene Energiepreise bezeichnet hatte. Der WSF war 2022 unter Aussetzung der Schuldenbremse mit 200 Milliarden Euro Krediten ausgestattet worden. Die Regierung schuf sich damit einen Schuldenrahmen auf Vorrat.

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP wollte 60 Milliarden Euro für die Corona-Bekämpfung für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft nutzen und schichtete das Geld mit Zustimmung des Bundestags um. Das hatten die Karlsruher Richter am Mittwoch für verfassungswidrig erklärt.

Quelle: ntv.de, ses/dpa/rts

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