Teilerfolg für rechtes Magazin Bundesverwaltungsgericht kippt vorläufig "Compact"-Verbot
14.08.2024, 14:15 Uhr Artikel anhören
Innenministerin Faeser hatte das Magazin als "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" verboten.
(Foto: picture alliance/dpa)
Seit Mitte Juli ist das rechtsextreme Magazin "Compact" verboten. Die Redaktion klagt gegen die Entscheidung der Bundesinnenministerin Nancy Faeser - und erzielt nun einen Teilerfolg. Doch die endgültige Entscheidung steht noch aus.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins im Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Damit kann das Blatt unter bestimmten Auflagen vorerst wieder erscheinen. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen. Das Gericht meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots an. Neun weitere Eilanträge zu dem Verbotsverfahren wurden abgelehnt.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte "Compact" am 16. Juli verboten. Sie begründete das Vorgehen damit, dass das Blatt ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" sei. Das Verbot zeige, "dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen".
"Compact" hatte dagegen eine Klage sowie einen Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Verbots eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig. Über das Eilverfahren hat das Gericht jetzt entschieden.
Dabei prüft das Gericht "summarisch" die Erfolgsaussichten der Klage. Diese erschienen offen, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Es könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden, ob das Magazin den Verbotsgrund - sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu richten - erfülle.
Kubicki bringt Konsequenzen für Faeser ins Spiel
Es ließen sich in den Veröffentlichungen zwar "Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde" erkennen. Auch lasse sich aus vielen Beiträgen "eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen" herauslesen. Zweifel bestünden jedoch, ob dies alles derart prägend sei, dass das "Compact"-Verbot mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sei.
Nach der Entscheidung des Gerichts bringt Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki Konsequenzen für Faeser ins Spiel. "Verfassungsministerin Nancy Faeser hat sich auf juristisch extrem dünnes Eis begeben und ist eingebrochen. Sollte sie auch im Hauptsacheverfahren scheitern, war es das", sagte der FDP-Politiker dem "Tagesspiegel". Kubicki hatte sich bereits kurz nach der Verbotsverfügung gegen den Verein, der "Compact" herausgibt, kritisch zu der Maßnahme geäußert. Sollte das Verbot aufgehoben werden, sei ein Rücktritt Faesers "unvermeidlich", kommentierte er damals im "Tagesspiegel".
Ende Juli hatten Aktivisten Inhalte des verbotenen Magazins ins Internet gestellt. Die für August geplante Ausgabe sei unter einem anderen Titel komplett abrufbar, teilten die Herausgeber Anselm Lenz und Hendrik Sodenkamp am Rande einer AfD-Veranstaltung im brandenburgischen Falkensee mit. Der ehemalige "Compact"-Chefredakteur Jürgen Elsässer sagte, er sei an der Veröffentlichung nicht beteiligt, begrüße sie aber.
Quelle: ntv.de, uzh/dpa