Politik

Einsatz im Inneren? Bundeswehr möchte keine Hilfspolizei sein

Soll die Bundeswehr in Terrorlagen die Polizei unterstützen? Die Meinungen dazu gehen auseinander.

Soll die Bundeswehr in Terrorlagen die Polizei unterstützen? Die Meinungen dazu gehen auseinander.

(Foto: dpa)

Soldaten als Helfer in Terrorlagen? Nach den Angriffen in Würzburg, Ansbach und München werden zumindest die Forderungen der Unionspolitiker diesbezüglich immer lauter. Nun meldet sich die Bundeswehr selber zu Wort.

Ein Einsatz von Soldaten im Inland nach Terroranschlägen kommt für den Bundeswehrverband nur in Ausnahmefällen in Frage. "Wir sind für eine Trennung zwischen äußerer und innerer Sicherheit, wie es das Grundgesetz vorsieht. Die Bundeswehr ist keine Hilfspolizei", sagte der stellvertretende Verbandsvorsitzende Andreas Steinmetz der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Nur bei Großlagen, die ohne die Hilfe der Streitkräfte nicht beherrschbar seien, stehe es außer Frage, dass die Bundeswehr auf Bitte der Länder zum Einsatz kommen könne. "Solche Situationen müssen dringend geübt werden, insbesondere mit Blick auf die Schnittstellen der Bundes- und Landesbehörden", sagte Steinmetz. Dazu gehöre, die Kommunikationsmittel auf den neuesten Stand der Technik zu bringen, "damit Bundeswehr und Polizei abhörsicher miteinander kommunizieren können".

Die jüngsten Gewalttaten in Deutschland haben eine Sicherheitsdebatte entfacht, bei der aus den Reihen der Union auch erneut Forderungen nach einem Einsatz der Bundeswehr im Inneren erhoben wurden. Beim Amoklauf in München waren angesichts der unklaren Lage am Freitag unter anderem rund hundert Feldjäger der Bundeswehr in erhöhte Bereitschaft versetzt worden.

Der Rahmen für Bundeswehreinsätze im Inland sorgt seit geraumer Zeit für Streit in der großen Koalition. Das CDU-geführte Verteidigungsministerium hatte auf Druck der SPD im kürzlich vorgestellten sicherheitspolitischen Weißbuch auf die Forderung einer entsprechenden Grundgesetzänderung verzichtet. Allerdings wird darauf verwiesen, dass ein Einsatz von Soldaten im Inland nicht nur bei Naturkatastrophen, sondern auch bei "terroristischen Großlagen" vom Grundgesetz bereits abgedeckt sei.

Quelle: ntv.de, kpi/AFP

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