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Verschärftes Anti-Spionagegesetz China will MI6-Agenten enttarnt haben

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Laut der chinesischen Behörden soll der britische Geheimdienst bereits seit 2015 mit der verhafteten Person zusammenarbeiten.

Laut der chinesischen Behörden soll der britische Geheimdienst bereits seit 2015 mit der verhafteten Person zusammenarbeiten.

(Foto: picture alliance / Daniel Kubirski)

Die chinesischen Sicherheitsbehörden entdecken einen mutmaßlichen Spion des britischen MI6. Der Geheimdienstler soll bereits seit fast einem Jahrzehnt für den Nachrichtendienst arbeiten. Aus welchem Land die Person stammt, ist bisher unklar.

Chinas Ministerium für Staatssicherheit hat nach eigenen Angaben einen mutmaßlichen Spion des britischen Auslandsgeheimdienstes MI6 enttarnt und festgenommen. Die Behörde warf den Briten vor, eine Person aus einem Drittstaat für die Informationsbeschaffung angeworben zu haben, wie aus einer Mitteilung hervorging.

Die Person, die in der Mitteilung nur mit dem Nachnamen "Huang" genannt wird, soll demnach in mehreren Fällen vertrauliche Staatsgeheimnisse und nachrichtendienstliche Berichte an den MI6 geliefert haben. Der britische Geheimdienst habe 2015 mit der Person eine Zusammenarbeit vereinbart und sie für die Arbeit ausgebildet. Huang sei mehrfach nach China gereist, um dort Informationen zu sammeln und nach weiteren Leuten für den MI6 zu suchen, hieß es.

Der Mitteilung zufolge hat Huang keine chinesische Staatsbürgerschaft und arbeitete in leitender Funktion in einer ausländischen Beraterfirma. Nähere Angaben machte die Staatssicherheit allerdings nicht, weshalb unklar ist, aus welchem Land die verdächtigte Person kommt und ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt.

"Strafrechtliche Zwangsmaßnahmen" gegen mutmaßlichen Spion

Die Behörden ergriffen nach dem Aufdecken des Falls "strafrechtliche Zwangsmaßnahmen". Darunter können etwa Freiheitseinschränkungen, wie eine Festnahme, fallen. Außerdem seien konsularische Besuche für Huang arrangiert worden.

Mehr zum Thema

Laut einem im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Anti-Spionagegesetz kann das ungenehmigte Erlangen von "Dokumenten, Daten, Materialien und Objekten, die mit der nationalen Sicherheit und nationalen Interessen zu tun haben", ein Spionage-Delikt darstellen. Dasselbe gilt auch für "das Vertrauen in Spionageorganisationen und ihre Agenten".

Nach Ansicht internationaler Experten und Institutionen geben die vagen Definitionen von Spionage in dem Gesetzestext den chinesischen Behörden einen größeren Handlungsspielraum als bislang, um in die Aktivitäten ausländischer Firmen und Organisationen in der Volksrepublik einzugreifen.

Quelle: ntv.de, lme/dpa/AFP

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