Politik

Zu Unrecht ausgezahlt? Corona-Hilfen für Soldaten auf dem Prüfstand

266327311.jpg

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr halfen unter anderem bei der Kontaktnachverfolgung im Gesundheitsamt (Archivbild).

(Foto: picture alliance/dpa)

Artikel anhören
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Informationen zu unserer Vorlesefunktion finden Sie hier.
Wir freuen uns über Ihr Feedback zu diesem Angebot. 

Als sich Sars-CoV-2 im Frühjahr 2020 in Deutschland ausbreitet und das Gesundheitssystem massiv belastet, leistet die Bundeswehr Amtshilfe. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Soldaten dafür einen Zuschlag. Der Bundesrechnungshof findet Fehler in der Praxis und schlägt Alarm.

Für Unterstützungseinsätze in der Corona-Pandemie haben Bundeswehrangehörige möglicherweise zu Unrecht finanzielle Zulagen erhalten. Die Bundeswehr habe den eigentlich nur für Ausnahmefälle gedachten Zuschlag von 91 Euro pro Tag eine Zeit lang für sämtliche in der Corona-Amtshilfe tätigen Soldatinnen und Soldaten vorgesehen, heißt es in einem Bericht des Bundesrechnungshofs. Dies stehe im Widerspruch zur gesetzlichen Grundlage.

Konkret geht es um eine Regelung im Bundesbesoldungsgesetz. Sie besagt, dass Soldatinnen und Soldaten den 91-Euro-Zuschlag bekommen, wenn sie im Rahmen der Amtshilfe unter besonderen zeitlicher Belastung stehen und kein Freizeitausgleich möglich ist.

Laut dem Prüfbericht von Februar 2022, über den zuerst der "Spiegel" und "Business Insider" berichtet hatten, änderte das Verteidigungsministerium die konkrete Anwendung mehrmals. Zunächst sei festgelegt worden, dass alle Dienste während der Amtshilfe unter diese Sonderregelung fallen. Später konnte dies nur noch in speziellen Fällen angeordnet werden und schließlich gar nicht mehr.

Im Fokus des Berichts steht das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr, das für die Einsätze im Rahmen der Amtshilfe zuständig war. "Durch mündlichen Befehl des Kommandeurs setzte das Kommando am 28. Februar 2020 alle in der Operationszentrale tätigen Soldatinnen und Soldaten in den Ausnahmetatbestand", hießt es in dem Bericht. Dies habe bis Juli 2021 gegolten.

Es geht um einen Millionenbetrag

Mehr zum Thema

"Auch dienstfreie Wochen sowie dienstfreie Wochenenden innerhalb der dienstfreien Wochen" seien nicht als Freizeitausgleich im Sinne des Bundesbesoldungsgesetzes gewertet worden, kritisieren die Prüfer. Soldatinnen und Soldaten hätten außerdem "fehlerhafte Einzelabrechnungen" vorgenommen. Allein beim Kommando Territoriale Aufgaben geht es den Angaben zufolge um insgesamt mehr als 1,2 Millionen Euro für den Zeitraum März 2020 bis Juli 2021. Das Kommando wurde im fraglichen Zeitraum von Carsten Breuer geführt. Der Generalleutnant soll am Freitag Generalinspekteur der Bundeswehr werden.

Zur Reaktion des Verteidigungsministeriums (BMVg) heißt es in dem Prüfbericht: "Das BMVg hat die Feststellungen des Bundesrechnungshofes bestätigt. Es folgt weitestgehend seinen Empfehlungen und teilt seine Auffassung, wonach rechtswidrige Praktiken inakzeptabel und zu korrigieren seien." Das Ministerium wolle zudem "die zuständigen Stellen auffordern, die Abrechnungen zu prüfen und im Fall rechtswidriger, schuldhafter Abrechnungen Rückforderungsverfahren einzuleiten".

Quelle: ntv.de, fzö/AFP

ntv.de Dienste
Software
Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen