Politik

Beschlüsse im Überblick Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt

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Kanzlerin Angela Merkel schreitet mit NRW-Ministerpräsident Henrik Wüst und Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller zur Pressekonferenz.

(Foto: REUTERS)

2G, 2G plus - und wenn es ganz hart kommt noch weitergehende Maßnahmen. Bund und Länder wollen nach einheitlichen Kriterien Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ergreifen. Entscheidend wird dabei künftig die Hospitalisierungsrate sein.

"Die Pandemie ist nicht überwunden." Mit dieser lapidaren Feststellung beginnt das Beschlusspapier, das Maßnahmen von Bund und Ländern festhält, auf die sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung geeinigt haben. Angesichts einer bundesweiten Inzidenz von knapp 337 am Donnerstag und alarmierenden Nachrichten von den Intensivstationen einigte sich die Runde auf folgende Punkte:

  • Neuer maßgeblicher Wert - die Hospitalisierungsrate: Künftig sollen Maßnahmen gelten, sobald bestimmte Schwellenwerte bei der Hospitalisierungsinzidenz überschritten sind. Gemeint ist die Zahl der Krankenhauseinweisungen von Corona-Patienten pro 100.000 Einwohnern innerhalb der vergangenen sieben Tage.
  • 2G und 2G Plus je nach Hospitalisierungsrate: Bei einer Hospitalisierungsrate von über 3 soll in einem Bundesland flächendeckend 2G gelten. Zutritt zu Freizeitveranstaltungen und –einrichtungen, Kulturveranstaltungen und –einrichtungen, Sportveranstaltungen und –ausübungen, Gastronomie und Hotels haben dann nur noch geimpfte und genesene Gäste. Ab der Hospitalisierungsrate von 6 ist zusätzlich ein Test nötig (2G Plus). Ausgenommen sind Menschen, die sich nicht impfen lassen können, sowie Kinder unter 18 Jahren.
  • Härtere Maßnahmen in Hotspot-Ländern: Ab einer Hospitalisierungsrate von 9 soll "von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch gemacht" werden. Dazu sollen die Landtage dann Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von bestimmten Einrichtungen beschließen können (sogenannte Länderöffnungsklausel).

  • Impfen: Bund und Länder rufen nochmals dazu auf, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Dazu sollen die Impfangebote ausgeweitet werden. Auch Kindern unter 12 soll ab der zweiten Dezemberhälfte ein Impfangebot gemacht – die Zulassung der EMA Ende kommender Woche vorausgesetzt.
  • Booster-Offensive: So schnell wie möglich so viele Menschen wie möglich mit Auffrischimpfungen zu versorgen, wird als "nationaler Kraftakt bezeichnet". Wie die STIKO empfiehlt, sollen alle über 18-Jährigen frühestens fünf Monate nach der ersten Impfung ein Booster-Angebot bekommen. Bis zum 25. November soll ein Plan entstehen, wie die Angebote ausgeweitet werden können.
  • Impfpflicht für Pflegekräfte: "Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten" sollten nach Auffassung der Länder zu einer Impfung verpflichtet sein. Die Länder bitten den Bund, das umzusetzen.
  • Tägliche Tests bei Zutritt zu Alten- und Pflegeheimen: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucherinnen und Besucher müssen eine negative Testbescheinigung vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden ist. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene.
  • 3G am Arbeitsplatz und Homeoffice: Die Runde unterstreicht den Ampel-Entschluss, hier Regelungen zu schaffen. Täglich muss getestet sein, wer nicht geimpft oder genesen ist. Arbeitgeber sollen zwei Tests pro Woche anbieten. Zudem soll wieder die Homeoffice-Pflicht gelten.
  • 3G im ÖPNV und im Fernverkehr: Passagiere müssen einen maximal 24 Stunden alten Test vorweisen, falls sie nicht geimpft oder genesen sind. Da damit gerechnet wird, dass der ÖPNV dadurch weniger genutzt werden wird, soll der noch gültige Rettungsschirm verlängert werden.
  • Strikte Kontrollen: Die Länder versprechen die 2G-, 2G-Plus- und 3G-Regeln konsequenter durchzusetzen als bisher.
  • Pflegebonus: Pflegekräften sprechen Bund und Länder "tiefen Dank und Respekt aus". Es soll erneut einen Bonus geben, der Bund wird gebeten, das zu finanzieren.
  • Corona-Hilfen: Die Überbrückungshilfe III Plus und die Regelungen zum Kurzarbeitergeld werden um drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert.
  • Neue Ministerpräsidentenkonferenz: Die Runde will sich am 9. Dezember treffen, um zu prüfen, ob die Maßnahmen ausreichen.

Quelle: ntv.de, jog

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