Späterer Eintritt, Minijob-AusDas sind die zentralen Vorschläge der Rentenkommission

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission will nach ersten Informationen weitreichende Maßnahmen vorschlagen, um die gesetzliche Rente zu stärken. Noch vor der abschließenden Sitzung im Laufe des Tages wurden informell Details bekannt, die angesichts der vereinbarten Vertraulichkeit in der Kommission aber nicht öffentlich bestätigt wurden. Das Gesamtpaket kombiniert Insidern zufolge höhere Leistungen durch eine neue Kapitalrente mit längerem Arbeiten, langsameren Bestandsrenten-Anpassungen und einer breiteren Beitragsbasis durch Einbeziehung von Selbstständigen. Ziel ist es, eine lebensstandardsichernde Rente bei nachhaltiger Finanzierung zu gewährleisten. Beruhend auf den ersten Informationen hier ein Überblick über zentrale Vorschläge, die am Dienstag bekanntgegeben werden sollen:
Kapitalgedeckte Zusatzrente
Zusätzlich zur bestehenden Umlagefinanzierung soll in der gesetzlichen Rentenversicherung eine obligatorische, kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Vorbild eingeführt werden. Finanziert werden soll diese durch eine Zusatzzahlung von insgesamt zwei Beitragspunkten, die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen. Die Beiträge sollen stufenweise eingeführt und von einem staatlichen Fonds renditeorientiert angelegt werden, um das Rentenniveau langfristig zu erhöhen. Zwei Beitragspunkte wären derzeit etwa 35 Milliarden Euro jährlich.
Höheres Rentenalter
Das Renteneintrittsalter, das nach geltendem Recht bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre steigt, soll danach an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Der Anstieg soll moderat ausfallen, mit etwa einem halben Jahr pro Jahrzehnt. Anfang der 2040er-Jahre läge es dann bei 67,5 Jahren. Dieser Mechanismus soll regelmäßig überprüft werden. Ein Rentenalter von 70 Jahren würde demnach im Jahr 2092 für heute Vierjährige erreicht.
Ausweitung der Beitragszahler
Unter dem Leitbild einer Erwerbstätigenversicherung soll der Kreis der Beitragszahler erweitert werden. Künftig sollen alle neuen Selbstständigen in die gesetzliche Rente einzahlen. Auch Abgeordnete sollen ab der nächsten Legislaturperiode einbezogen werden. Für Beamte wird eine Übertragung der Reformschritte wie des höheren Renteneintrittsalters angestrebt. Eine vollständige Einbeziehung gilt als kompliziertes Langzeitprojekt.
Abschaffung der "Rente mit 63"
Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte soll entfallen. Die Möglichkeit eines Rentenbeginns mit 63 Jahren nach 45 Versicherungsjahren ohne Kürzungen der Rente war mit dem Rentenpaket 2014 eingeführt worden. Mittlerweile liegt die Altersgrenze dafür bei 64 Jahren und sechs Monaten. Als Ausgleich soll eine Härtefallregelung für Menschen geschaffen werden, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Sie sollen nach einer individuellen Gesundheitsprüfung zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter ohne Abschläge in den Ruhestand gehen können.
Stabilisierung des Rentenniveaus
Die aktuelle gesetzliche Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent eines Durchschnittslohns läuft 2031 aus. Damit das Niveau für Neurentner danach nicht sinkt, soll ein steuerfinanzierter Übergangsfaktor eingeführt werden. Dieser soll das Zugangsrentenniveau bei 48 Prozent halten, bis die Erträge der neuen Kapitalsäule greifen und das Niveau wieder anheben. Für heutige Rentner soll nach 2031 zudem der Nachhaltigkeitsfaktor wieder in Kraft treten, der die jährlichen Rentenanpassungen leicht dämpft.
Abschaffung der Minijobs
Die Sonderstellung für Minijobs soll mit Ausnahme für Schülerinnen und Schüler abgeschafft werden. Minijobber entrichten für Einkünfte von bis zu 603 Euro im Monat weder Steuern noch Sozialgaben. Arbeitgeber zahlen stattdessen pauschale Abgaben und Steuern. Ziel sei es, Schutzlücken in der Altersvorsorge zu schließen, da viele Minijobber derzeit keine oder nur sehr geringe Rentenansprüche erwerben. Minijobs gelten zudem als Fehlanreiz, weil sie Beschäftigte in kleinen Jobs halten und den Wechsel in reguläre Beschäftigung erschweren.