Kein Geld mehr für Rechtsextreme De Maizière unternimmt Schritte gegen NPD
07.04.2017, 10:32 Uhr
(Foto: dpa)
Verboten werden kann die NPD nicht. Es gibt aber die Möglichkeit, die offen verfassungsfeindliche Partei von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Genau diesen Weg geht die Große Koalition.
Nach dem gescheiterten Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière ein Gesetzesverfahren eingeleitet, um der Partei die staatliche Finanzierung zu entziehen. Er habe "eine entsprechende Formulierungshilfe für die notwendige Änderung des Grundgesetzes und weiterer Gesetze an die Spitzen der Regierungsfraktionen übersandt", teilte der Minister mit.
Es sei ein "nur schwer erträglicher" Zustand, eine als verfassungsfeindlich eingestufte Partei mit Steuermitteln zu unterstützen, fügte er hinzu. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann hatte über die vorab bereits bekannten Pläne der Großen Koalition gesagt, für jeden Demokraten sei es unerträglich, wenn staatliche Gelder dazu beitragen würden, "dass solche Parteien in unsere Parlamente einziehen können". Zuletzt hatte die NPD erfolgreich vor Gericht gegen eine hessische Kommune geklagt, die ihre Fraktionsgelder gestrichen hatte.
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich Mitte Januar zwar gegen ein von den Ländern angestrebtes Verbot der NPD ausgesprochen. Die Karlsruher Richter zeigten aber einen Weg auf, rechtsextremen Parteien über eine Grundgesetzänderung staatliche Mittel zu entziehen. Dafür sprachen sich kürzlich alle 16 Länder im Bundesrat aus. Um die NPD von staatlichen Geldern auszuschließen, wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig.
Staat muss eingreifen
Für Aufsehen sorgte jüngst die hessische Stadt Büdingen. Sie hatte Ende Januar in einem bundesweit wohl einmaligen Schritt verfügt, dass "Fraktionen aus Vertretern erkennbar verfassungsfeindlicher Parteien oder Vereinigungen" von den Zahlungen ausgenommen sein sollen. Dagegen klagte die NPD - und bekam vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Recht.
Aus Sicht der Richter verstößt die Satzungsänderung gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch in die Ausübung des freien Mandats eingegriffen werde. Dazu sagte Oppermann, das Urteil zeige noch einmal, dass die Politik dafür sorgen müsse, "dass Parteien, die die Menschenwürde und freiheitliche Grundordnung missachten, nicht vom Staat finanziert werden".
Parteien bekommen staatliche Unterstützung, wenn sie bei der jüngsten Bundestags- oder Europawahl mindestens 0,5 Prozent oder bei einer Landtagswahl 1,0 Prozent der Stimmen erhalten haben. Für jede ihrer ersten vier Millionen Stimmen ist es ein Euro, für jede weitere Stimme gibt es 83 Cent.
Quelle: ntv.de, jog/vck/dpa/AFP