Politik

OVG weist Polizeibeschwerde ab Demo gegen Corona-Politik darf stattfinden

Das juristische Tauziehen um den umstrittenen Anti-Corona-Demonstrationszug am Wochenende hat ein Ende. Das Berliner Oberverwaltungsgericht macht den Weg endgültig frei. Die Polizei hat mit ihrer Beschwerde ein Nachsehen - und ist dennoch vorbereitet.

Die für Samstag in Berlin geplanten Kundgebungen gegen die Corona-Politik von Bund und Ländern dürfen stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigte in der Nacht "im Wesentlichen" zwei Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin vom Freitag, wie es in einer kurzen Mitteilung hieß. Damit seien die beiden Versammlungsverbote der Berliner Polizei vorläufig außer Vollzug gesetzt. Diese Entscheidung wurde in zweiter Instanz getroffen und ist nun rechtskräftig.

Die Polizei hatte sich zuvor mit rund 3000 Kräften - unabhängig vom konkreten Ausgang des Gerichtsstreits - auf einen großen Einsatz am Wochenende vorbereitet. Die Veranstalter der Initiative "Querdenken 711" hatten zu der Kundgebung am Samstag aufgerufen und erwarten rund 22.000 Teilnehmer auf der Straße des 17. Juni nahe dem Brandenburger Tor. Davor ist ein längerer Demonstrationszug durch Berlin-Mitte geplant.

Die Versammlungsbehörde der Polizei hatte diese größeren Aktionen und mehrere kleinere Veranstaltungen verboten. Als Grund für die Verbotsverfügung hatte sie angeführt, dass durch die Ansammlung Zehntausender Menschen - oft ohne Maske und Abstand - ein zu hohes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung entstehe. Das habe bereits die Demonstration gegen die Corona-Politik am 1. August in Berlin gezeigt, bei der die meisten Demonstranten bewusst Hygieneregeln ignoriert hätten.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte aber am Freitag entschieden, dass die Versammlung stattfinden dürfe. Es stellte fest: Für ein Verbot lägen keine Voraussetzungen vor. Eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit lasse sich weder aus dem Verlauf der Demo am 1. August noch aus der kritischen Haltung der Teilnehmer zur Corona-Politik ableiten. Die Veranstalter hätten ein Hygienekonzept vorgelegt und mit 900 Ordnern und 100 "Deeskalationsteams" Vorkehrungen getroffen. Auflagen für die Demo seien vom Land nicht hinreichend geprüft worden.

Die Polizeibehörde Berlin legte daraufhin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim OVG ein. Polizeipräsidentin Barbara Slowik sagte dazu am Freitag: "Es gab aus unserer Sicht zu den Verboten keine Alternative, wenn wir eine Steigerung der Infektionen in Berlin vermeiden wollen."

Scholz ruft Teilnehmer auf, friedlich zu bleiben

An der Demonstration am 1. August hatten nach Polizeiangaben rund 30.000 Menschen teilgenommen, dabei wurden Hygieneauflagen bewusst missachtet. Neben Corona-Leugnern und radikalen Impfgegnern waren auch viele Teilnehmer mit eindeutig rechtsgerichteten Fahnen oder T-Shirts in der Menge zu erkennen.

Bundesfinanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz forderte die Teilnehmer der Anti-Corona-Demo derweil auf, friedlich zu bleiben und die Hygiene-Regeln einzuhalten. "Wer am Wochenende friedlich demonstriert, soll dies tun - und dabei die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln beherzigen", sagte der SPD-Politiker der Düsseldorfer "Rheinischen Post". "Das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut in unserer Demokratie, der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger ist es auch." Gleiches gelte für die Polizei.

Quelle: ntv.de, fzö/AFP/dpa/rts

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