Nach Brandanschlag auf Synagoge Deutschland will Revolutionsgarden auf die Terrorliste setzen
27.05.2024, 19:59 Uhr Artikel anhören
Sind bereits mit Sanktionen der EU belegt: die iranischen Revolutionsgarden.
(Foto: imago images / UPI Photo)
Israel fordert schon lange eine Listung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation. Jetzt möchten mehrere EU-Staaten den Schritt vollziehen. Grundlage dafür ist ein Brandanschlag auf eine Synagoge in Deutschland, der laut einem Gerichtsurteil auf das Regime zurückzuführen ist.
Mehrere EU-Staaten, darunter auch Deutschland, wollen die iranischen Revolutionsgarden auf Grundlage eines Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf als Terrororganisation einstufen lassen. Auf Bitte unter anderem der deutschen EU-Delegation habe der juristische Dienst des Rates der EU geprüft und bestätigt, dass das im Dezember in Düsseldorf ergangene Urteil als Grundlage für eine EU-Terror-Listung der Revolutionsgarden ausreichen könnte, erklärten EU-Diplomaten. In dem Richterspruch war der Auftrag einer staatlichen iranischen Stelle für einen versuchten Brandanschlag auf eine Synagoge festgestellt worden.
Eine Einstufung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation wird von Israel bereits seit Langem gefordert. Nach dem iranischen Großangriff auf Israel im April war dies noch einmal bekräftigt worden. In der Vergangenheit hatte die EU immer betont, eine Terror-Listung der Elitestreitkräfte sei derzeit rechtlich nicht möglich, weil es dafür eine nationale Gerichtsentscheidung oder Verbotsverfügung einer Verwaltungsbehörde brauche. Im Auswärtigen Dienst der EU war bis zuletzt bezweifelt worden, dass das Urteil aus Düsseldorf die nötigen Voraussetzungen erfüllt.
Nach der Analyse des juristischen Dienstes unterstützen nach Angaben aus EU-Kreisen nun mehrere EU-Staaten die Idee, die für eine Listung der Revolutionsgarden notwendigen Verfahrensschritte im Rat der EU anzustoßen. Die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock hatte in der Vergangenheit immer wieder betont, dass sie eine Listung befürwortet. Ob es unter den 27 Mitgliedstaaten die für eine Terror-Listung notwendige Zustimmung gibt, ist allerdings noch ungewiss. Sie könnte nur einstimmig beschlossen werden.
Gerichtsurteil als Ausgangspunkt
Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell wurde in der EU bislang als Gegner einer Einstufung der Revolutionsgarden als Terrororganisation angesehen. Ein Grund seien die Bemühungen, den Iran zu einem Festhalten an einem Abkommen zur Einschränkung seines Nuklearprogramms zu bewegen. Dieses soll verhindern, dass der Iran eine Atombombe baut.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf war im vergangenen Dezember wegen eines versuchten Anschlags auf eine Synagoge in Bochum ergangen. Damals war ein Deutsch-Iraner wegen Verabredens einer schweren Brandstiftung und versuchter Brandstiftung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
Die Revolutionsgarden schützen als Elitestreitkräfte im Iran unter anderem die Staatsideologie und sollen auch Putschversuche verhindern. Sie führten nach iranischen Angaben auch den Angriff auf Israel im April aus, bei dem Hunderte Raketen und Drohnen zum Einsatz kamen, aber unter anderem wegen einer gut funktionierenden Flugabwehr Israels und seiner Partner waren kaum Schäden entstanden. Von Diplomaten wurde betont, dass die Terror-Listung der Garden vor allem ein symbolischer Schritt wäre. Grund ist, dass es gegen sie bereits EU-Sanktionen gibt.
Quelle: ntv.de, lme/dpa