FDP macht Druck nach Urteil Djir-Sarai: Abschiebungen nach Syrien müssen kommen
24.07.2024, 19:14 Uhr Artikel anhören
Für den FDP-Generalsekretär bedeutet das Urteil "einen weiteren bedeutenden Baustein für eine neue Realpolitik in der Migration".
(Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress)
Jüngst urteilt das Oberverwaltungsgericht in Münster, dass in Syrien für Zivilisten "keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit" infolge willkürlicher Gewalt mehr bestehe. Die FDP will nun bei Abschiebungen Nägel mit Köpfen machen.
Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Schutzstatus eines Mannes aus Syrien fordert die FDP, wieder regelmäßig Abschiebungen nach Syrien vorzunehmen. FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: "Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster macht deutlich, dass keine pauschale, ernsthafte Bedrohung für Zivilisten in Syrien mehr vorliegt. Abschiebungen nach Syrien - und auch nach Afghanistan - sind also möglich und sie müssen kommen." Dies sei ein weiterer bedeutender Baustein für eine neue Realpolitik in der Migration. Djir-Sarai ergänzte: "Andere europäische Staaten sehen diese Notwendigkeit ebenfalls."
Wegen der komplizierten Verhältnisse im Bürgerkriegsland Syrien sind Abschiebungen dorthin ausgesetzt. Das Gericht in Münster hatte hingegen in einem aktuellen Urteil betont, dass in Syrien für Zivilisten "keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit" infolge willkürlicher Gewalt mehr bestehe. Bisher war davon in Asylverfahren im Regelfall ausgegangen worden - was einen sogenannten subsidiären Schutz für diejenigen Antragssteller begründen kann, die nicht als individuell verfolgte Flüchtlinge anerkannt werden.
Im konkreten Fall ging es um die Klage eines Syrers, der den vollen Schutzstatus zugesprochen bekommen wollte. Da er wegen der Einschleusung von Menschen nach Europa bereits zu einer Haftstrafe verurteilt worden war, kann er nach Auffassung der Münsteraner Richter ohnehin weder als Flüchtling anerkannt werden noch subsidiären Schutz erhalten.
Quelle: ntv.de, mpe