Politik

"Befinden uns in einem Wettlauf" Dobrindt: Bundeswehr soll beim Drohnen-Abschießen helfen

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Dobrindt will größere Geschütze auffahren.

Dobrindt will größere Geschütze auffahren.

(Foto: picture alliance/dpa/Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt)

Was tun gegen die ständigen Drohnen-Sichtungen? Nach den jüngsten Sichtungen in München erklärt Innenminister Dobrindt: Die Bundeswehr soll der Polizei künftig unter die Arme greifen. Dafür braucht es aber eine Gesetzesänderung.

Bei der Abwehr von Gefahren durch Drohnen soll im Zuge von Amtshilfe für die Polizei künftig auch die Bundeswehr eine Rolle spielen. Einen entsprechenden Entwurf für ein neues Luftsicherheitsgesetz wolle er schon bald vorlegen, kündigte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt in Saarbrücken an. Die Gefahr durch Drohnen werde größer - nicht nur durch eine höhere Zahl, sondern auch durch die Qualität der Geräte. Dobrindt sprach von Fluggeräten mit einer Spannweite von bis zu acht Metern, die in Schleswig-Holstein gesichtet worden seien.

Über die Art und Anzahl der Drohnen, die am Vortag nahe dem Flughafen Münchens gesichtet worden waren, machte der CSU-Politiker keine Angaben. Man könne die Zahl noch nicht nennen, weil auch Mehrfach-Sichtungen eines Fluggerätes infrage kämen. Auch Hintergründe zu möglichen Piloten und deren mögliche Motivation seien noch nicht geklärt.

Bei einer Zusammenkunft mit seinen Amtskollegen aus Europa wolle er am Wochenende neben Migrationsthemen auch über die Drohnenabwehr sprechen, sagte Dobrindt. Es gehe unter anderem um die Entwicklung eines europäischen Plans zur Erkennung und Abwehr von Drohnen. "Wir befinden uns in einem Wettlauf zwischen Drohnen-Bedrohung und Drohnen-Abwehr", sagte der CSU-Politiker. Dieser müsse gewonnen werden.

Im Inland solle ein gemeinsames Drohnen-Abwehrzentrum von Bund und Ländern aufgebaut werden, an dem auch die Bundeswehr beteiligt werden soll. Dort werde es um die Analyse von Gefahren, eine gemeinsame Kommunikation und die gemeinsame Absprache einer entsprechenden Reaktion gehen. Es gelte jeweils auch zwischen einer konkreten Gefahr und Provokationsversuchen zu unterscheiden.

Quelle: ntv.de, ses/dpa

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