Enge Grenzen für Kostenübernahme Downsyndrom-Test wird Kassenleistung
13.09.2019, 17:56 Uhr
In bestimmten Fällen übernimmt künftig die Kasse die Kosten für einen Trisomie-Test.
(Foto: imago images / Panthermedia)
Wollen werdende Eltern wissen, ob ihr Kind am Downsyndrom erkrankt ist, müssen sie den verfügbaren Bluttest bislang zumeist selbst bezahlen. Das soll sich ändern. Doch flächendeckende Tests wird es auch künftig nicht geben.
Bluttests zur Erkennung des Downsyndroms sollen einem Medienbericht zufolge unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Darauf einigte sich der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Kassen, wie der "Spiegel" berichtet. Die Kosten sollen allerdings nur bei "besonderen Risiken oder zur Abklärung von Auffälligkeiten" übernommen werden. Flächendeckende Tests wird es nicht geben.
Offiziell will der Bundesausschuss seine Entscheidung am Donnerstag bekannt geben. In den vergangenen Monaten konnten sich wissenschaftliche Fachgesellschaften, die Bundesärztekammer, der Deutsche Ethikrat, die Gendiagnostikkommission und zahlreiche weitere Organisationen in einem Stellungnahmeverfahren zur geplanten Änderung der Mutterschaftsrichtlinien äußern.
Vorgeburtlicher Bluttest ist umstritten
Um ethischen Zweifeln zu begegnen, müssen dem Bericht zufolge Ärzte Schwangere künftig besser aufklären, was ein positives Testergebnis bedeutet. Bei der Beratung soll immer auch ein Mediziner anwesend sein, der Erfahrung mit Trisomiepatienten hat. Patientenvertreter konnten sich dem "Spiegel" zufolge nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, den Test erst nach der zwölften Schwangerschaftswoche zu bezahlen. Das hätte mögliche Abtreibungen erschwert.
Mit dem Test wird fetale DNA im Blut der Schwangeren daraufhin untersucht, ob eine Trisomie 21, also ein Downsyndrom, oder die Chromosomenstörungen Trisomie 13 und 18 vorliegen. Damit sollen Eingriffe wie eine Fruchtwasseruntersuchung oder Biopsie der Plazenta, die mit großen Risiken für das ungeborene Kind verbunden sind, vermieden werden. Bislang müssen Schwangere den seit einigen Jahren verfügbaren Blutschnelltest in der Regel selbst bezahlen.
Unter Politikern und Ethikexperten ist der vorgeburtliche Bluttest umstritten, weil sich viele Eltern nach einem positiven Ergebnis für eine Abtreibung entscheiden. Der Gemeinsame Bundesausschuss stellte in der Vergangenheit aber bereits klar, dass es ausdrücklich um die Anwendung des Tests bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken oder Auffälligkeiten gehe. Ein ausschließlich statistisch begründetes Risiko für eine Trisomie beispielsweise aufgrund des Alters der Schwangeren reicht demnach nicht für eine Kostenübernahme durch die Kassen. Die Neuregelung soll erst mit einem Beschluss zu einer Versicherteninformation in Kraft treten, der für Herbst 2020 geplant ist.
Quelle: ntv.de, jwu/AFP