Politik

"Falls London nachzieht" EU gewährt Visumfreiheit bei hartem Brexit

Für Kurzbesuche sollen Briten auch nach einem harten Brexit ohne Visum in die EU reisen können, schlägt Brüssel vor.

Für Kurzbesuche sollen Briten auch nach einem harten Brexit ohne Visum in die EU reisen können, schlägt Brüssel vor.

(Foto: www.imago-images.de)

Unkompliziertes Reisen gehört zu den Annehmlichkeiten, die EU-Bürger genießen. Doch wie sieht das für die Briten nach einem harten Brexit aus? Zumindest Brüssel hat jetzt einen Plan. London müsste dafür allerdings nachziehen.

Britische Staatsangehörige sollen auch nach einem harten Brexit für kurze Aufenthalte in der EU kein Visum benötigen. Das EU-Parlament bestätigte in Brüssel eine entsprechende Einigung des Innen- und Justizausschusses. Vorausgesetzt, dass Großbritannien ähnliche Regeln für EU-Bürger beschließt, könnten sich britische Staatsbürger bis zu 90 Tage lang ohne Visum in der EU aufhalten.

Die EU verlangt bis zum 12. April eine Entscheidung von der Regierung in London, ob Großbritannien an der Europawahl Ende Mai teilnimmt oder nicht. Je nach Beschluss ist ein sofortiger ungeordneter Austritt ebenso möglich wie ein längerer oder gar dauerhafter Verbleib in der EU.

Die Befreiung von der Visumpflicht stehe nicht in Verbindung mit einer eventuellen Arbeitserlaubnis, hieß es in einer Erklärung des EU-Parlaments. Die Entscheidung, ob britische Bürger nach dem Brexit in einem EU-Land arbeiten dürfen oder nicht, liegt im Falle eines ungeordneten Austritts in der Verantwortung des jeweiligen Mitgliedstaates.

In Deutschland lebende Briten sollen ausreichend Zeit bekommen, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen, falls Großbritannien ohne Abkommen die EU verlässt. In den ersten drei Monaten soll sich für sie faktisch erst einmal nichts ändern. Das sieht ein Entwurf für eine entsprechende Verordnung von Bundesinnenminister Horst Seehofer vor. In dieser Übergangszeit können sie dann bei der Ausländerbehörde an ihrem Wohnort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Auch eine Verlängerung dieser Übergangszeit um sechs Monate ist möglich.

Quelle: ntv.de, hul/AFP/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen