Nimmt der Verband die 5000 Euro? Edathy-Geldauflage geht an Jugendfeuerwehr
10.03.2015, 12:49 Uhr
Sebastian Edathy muss keine juristischen Folgen mehr fürchten.
(Foto: dpa)
Sebastian Edathy muss als Auflage für die Einstellung des Kinderpornoprozesses 5000 Euro zahlen. Der Kinderschutzbund, den das Gericht zunächst als Empfänger ausgewählt hatte, will das Geld nicht. Nun kommt die Jugendfeuerwehr zum Zug.
Das Landgericht Verden hat einen neuen Empfänger für die Geldauflage von 5000 Euro aus dem Kinderporno-Prozess gegen Sebastian Edathy bestimmt. Das Geld soll an den Jugend- und Kinderfeuerwehrverband des Landes ausgezahlt werden.
Zur Begründung teilte das Gericht mit, der Verband habe sich "bislang mehrfach vergeblich um eine Zuwendung bemüht". Nach Auffassung des Gerichts führe der Verband "sinnvolle und förderungswürdige Projekte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen" durch.
Das Landgericht hatte den Prozess gegen den früheren SPD-Abgeordneten Edathy vergangene Woche gegen Zahlung der Geldauflage eingestellt und als Empfänger den Kinderschutzbund Niedersachsen benannt. Nachdem dieser die Annahme verweigert hatte, musste ein neuer Empfänger festgelegt werden.
Kinderschutzbund: Freikaufen darf nicht möglich sein
Ob Edathy das Geld nun überweisen kann, ist aber noch offen. Bislang hat der Jugend- und Kinderfeuerwehrverband noch nicht mitgeteilt, ob er das Geld annehmen will. Für den Mittag kündigte er eine Stellungnahme an. Zumindest seitens der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung dürfte es keine Probleme geben. Beide ließen ihre Widerspruchsfrist verstreichen.
Der Kinderschutzbund Niedersachsen hatte die Ablehnung mit fehlender Reue Edathys begründet: Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass es möglich sei, sich von Vergehen gegen Kinder freizukaufen.
Quelle: ntv.de, jog/dpa