Politik

Auch zwei FDP-Abweichler Ein Unionsmitglied stimmt nicht für Migrations-Antrag

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Antje Tillmann wird bei der kommenden Bundestagswahl nicht erneut antreten.

Antje Tillmann wird bei der kommenden Bundestagswahl nicht erneut antreten.

(Foto: picture alliance / dts-Agentur)

In der Union herrscht große Zustimmung für die Verschärfung der Migrationspolitik. Trotzdem gibt es bei der Abstimmung im Bundestag nicht nur Zuspruch von Christdemokraten. Antje Tillmann stimmt sogar dagegen. Bei der FDP enthalten sich zwei Abgeordnete.

Die CDU-Abgeordnete Antje Tillmann hat nach der offiziellen Aufstellung der Bundestagsverwaltung gegen den Antrag ihrer Fraktion für mehr Zurückweisungen an den Grenzen gestimmt. Tillmann sitzt für den Wahlkreis Erfurt - Weimar - Weimarer Land II im Bundestag und will bei der nächsten Bundestagswahl nicht erneut antreten.

Acht Abgeordnete der Unionsfraktion stimmten nicht ab, darunter prominente Politikerinnen und Politiker wie die frühere Integrationsbeauftragte Annette Widmann-Mauz, der ehemalige Ostbeauftragte Marco Wanderwitz, Bundestags-Vizepräsidentin Yvonne Magwas, der Außenpolitiker Roderich Kiesewetter sowie die ehemalige Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters. Alle gehören der CDU an.

Bei der FDP gab es zwei Enthaltungen: Ulrich Lechte und Anikó Glogowski-Merten. Acht Abgeordnete der Partei stimmten zudem nicht ab.

Bei der Abstimmung wurden insgesamt 702 Stimmen abgegeben, darunter 348 Ja-Stimmen und 344 Nein-Stimmen. Es gab zehn Enthaltungen. 31 Stimmen wurden nicht abgegeben.

Der sogenannte Fünf-Punkte-Plan fordert dauerhafte Grenzkontrollen zu allen Nachbarländern, ein Einreiseverbot für alle Menschen ohne gültige Einreisedokumente, auch wenn sie ein Schutzgesuch äußern. Ausreisepflichtige sollen inhaftiert werden und Abschiebungen müssten täglich erfolgen. Der Bund soll die Länder beim Vollzug der Ausreisepflicht unterstützen - es sollen Bundesausreisezentren geschaffen werden. Ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder sollen in einem unbefristeten Ausreisearrest bleiben, bis sie freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren oder die Abschiebung vollzogen werden kann.

Quelle: ntv.de, rog/dpa

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