Viele hohe VermögenErbschaftssteuer so einträglich wie noch nie

Vermögen im Wert von mehr als 141 Milliarden Euro sind im vergangenen Jahr übertragen worden. Für die Steuerbehörden bedeutet dies ein einträgliches Jahr.
Die Einnahmen des deutschen Staates aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind im vergangenen Jahr auf einen Rekordwert geklettert. Insgesamt setzten die Finanzverwaltungen 21,4 Milliarden Euro fest, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Dies ist ein Plus von fast 61 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und der höchste jemals gemessene Wert. Ausschlaggebend war demnach vor allem ein sprunghafter Anstieg bei der Besteuerung sehr großer Vermögensübertragungen von mindestens 20 Millionen Euro. Hier hat sich die festgesetzte Steuer mehr als verdoppelt.
Sowohl die festgesetzte Erbschaftsteuer als auch die Schenkungsteuer erreichten dabei neue Spitzenwerte. Das Steueraufkommen auf Erbschaften erhöhte sich um 57 Prozent auf 13,3 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Der bisherige Höchststand aus dem Jahr 2021 lag bei 9,0 Milliarden Euro. Bei den Schenkungen zu Lebzeiten gab es einen noch kräftigeren Zuwachs von gut zwei Drittel auf 8,1 Milliarden Euro. Insgesamt wurde im 2025 Vermögen im Wert von 141,1 Milliarden Euro übertragen, ein Plus von gut 23 Prozent.
Grund für die höheren Veranlagungen waren vor allem Übertragungen von Unternehmensanteilen und Betriebsvermögen. So wurden mit 16,8 Milliarden Euro mehr als doppelt so viele Anteile an Kapitalgesellschaften veranlagt wie im Vorjahr, was einem Plus von knapp 129 Prozent entspricht. Das übertragene Betriebsvermögen wuchs um knapp ein Fünftel auf 25,6 Milliarden Euro, wobei hier vor allem Schenkungen ins Gewicht fielen. Das übertragene Grundvermögen legte um rund elf Prozent auf 51,6 Milliarden Euro zu.
Das Bundesamt wies darauf hin, dass die meisten Vermögensübergänge innerhalb der persönlichen Freibeträge liegen. Diese sind in der Regel nicht steuerpflichtig und damit nicht in der Statistik enthalten. Zudem weist die Statistik bestimmte Steuererlasse nicht aus. Bei der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung für Unternehmensvermögen wurden im vergangenen Jahr Steuern in Höhe von 3,7 Milliarden Euro erlassen. Davon entfielen 3,4 Milliarden Euro auf Schenkungen.
Der wissenschaftliche Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, Sebastian Dullien, bezeichnete den Anstieg bei den Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer als "Indiz der wachsenden Vermögensungleichheit" in Deutschland. "Auf den ersten Blick könnte man meinen, die heute veröffentlichten Zahlen (...) zeigen, wie kräftig Erben in Deutschland bereits zur Kasse gebeten werden", erklärte er. Tatsächlich gehe der Anstieg aber "einzig darauf zurück, dass 2025 in der Summe deutlich mehr Vermögen vererbt oder verschenkt wurde als 2024".
Großvermögen würden bei Übertragungen bevorzugt, kritisierte Dullien. Eine Abschaffung von Steuervergünstigungen könne hohe Mehreinnahmen bringen. Länder wie Frankreich oder Großbritannien zögen Erben deutlich stärker zur Finanzierung des Gemeinwohls heran.