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Keine Anklage gegen Beamten S. Ermittlungen gegen "NSU 2.0"-Verdächtigen eingestellt

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Die Ermittlungen gegen den Beamten drehten sich vor allem um ein Drohschreiben, das die Anwältin Seda Başay-Yıldız erhielt.

Die Ermittlungen gegen den Beamten drehten sich vor allem um ein Drohschreiben, das die Anwältin Seda Başay-Yıldız erhielt.

(Foto: picture alliance/dpa)

Nach einer Serie von "NSU 2.0"-Drohbriefen rückt auch der Frankfurter Polizist Johannes S. ins Visier der Ermittler. Der Beamte fällt zudem durch die Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Chatgruppe auf. Zu einer Anklage gegen ihn wird es vorerst allerdings nicht kommen.

Im Verfahren um die "NSU 2.0"-Drohserie sind die Ermittlungen gegen einen Frankfurter Polizisten eingestellt worden. Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegenüber der "Taz". Der Beamte Johannes S. wurde verdächtigt, an den Drohbriefen, die ab dem Sommer 2018 verschickt wurden, beteiligt gewesen zu sein. Die Einstellung erfolgte laut der Anklagebehörde, da kein hinreichender Tatverdacht begründet werden konnte. Weitere Einzelheiten nannten die Ermittler nicht.

Anlass für die Ermittlungen gegen S. war vor allem eine Datenabfrage von einem Computer auf seinem Polizeirevier. So wurden über den Rechner ohne dienstlichen Grund die Kontaktdaten von Seda Başay-Yıldız ermittelt. Als Anwältin vertrat Başay-Yıldız Opfer im NSU-Prozess. Kurz nach der Datenabfrage auf dem Frankfurter Polizeirevier erhielt die Juristin im Zuge der "NSU 2.0"-Serie die ersten Drohbriefe, in denen sie und ihre Familie mit dem Tode bedroht und rassistisch beleidigt worden waren. S. war am Tag des Datenabrufs im Dienst.

Başay-Yıldız legte bereits Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ein, berichtete die "Taz" weiter. Die Entscheidung der Behörde sei "derzeit nicht nachvollziehbar", erklärte ihre Anwältin Antonia von der Behrens gegenüber der Zeitung. "Die Fülle der Indizien gegen Johannes S. lässt für mich weiterhin nur den Schluss zu, dass er mindestens am ersten Drohschreiben beteiligt war."

S. auch Mitglied in rechtsextremer Chatgruppe

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen des Drohschreibens stießen die Beamten auf eine rechtsextreme Chatgruppe von Frankfurter Polizistinnen und Polizisten, in der auch S. Mitglied war. Die Gruppe mit dem Namen "Itiotentreff" teilte regelmäßig rechtsextreme, antisemitische, rassistische und andere menschenfeindliche Inhalte. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen der Inhalte erhoben - die Eröffnung eines Hauptverfahrens wurde im vergangenen Februar jedoch vom Landgericht Frankfurt abgelehnt.

Als Begründung gab das Gericht an, dass es sich nicht um die Verbreitung von Inhalten handle, da die Chatgruppe geschlossen war. Auch konnte das Gericht keinen hinreichenden Tatverdacht wegen Volksverhetzung und anderer Delikte erkennen. Die Anklagebehörde legte Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts ein, die von der Generalstaatsanwaltschaft bestätigt wurde. Nun muss das Oberlandesgericht über die Beschwerde entscheiden. S. sowie die anderen Mitglieder der Chatgruppe sind weiterhin vom Dienst suspendiert.

Quelle: ntv.de, spl

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