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Gericht weist Berufungsklage ab Ex-Kanzler Schröder hat keinen Anspruch auf Bundestags-Büro

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Schröder fände ein staatlich finanziertes Büro eine "großzügige Regelung, aber eine angemessene".

Schröder fände ein staatlich finanziertes Büro eine "großzügige Regelung, aber eine angemessene".

(Foto: dpa)

Gerhard Schröder betont vor Gericht, wie wichtig sein früheres Büro im Bundestag für seine Arbeit wäre - etwa für Vermittlungsversuche zwischen Russland und der Ukraine. Doch auch die zweite Instanz lehnt seine Forderung ab.

Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder hat nach einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf sein früheres Büro im Bundestag. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies Schröders Klage ab. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Schröder hatte persönlich vor Gericht um sein früheres Büro gekämpft und dabei auch erneut Vermittlungsversuche zwischen Russland und der Ukraine als Argument angeführt. Er betonte in der mündlichen Verhandlung, wie wichtig das frühere Büro mit mehreren Mitarbeitern, die vom Staat bezahlt wurden, für seine Arbeit als Altkanzler sei.

Er habe versucht, im Krieg zwischen Russland und der Ukraine zu vermitteln und werde auch immer wieder von Bürgern, die im Streit mit dem Staat oder anderen Institutionen lägen, um Hilfe gebeten, sagte Schröder. Weil ihm sein Büro im Bundestagsgebäude gestrichen worden sei, müsse er solche Tätigkeiten als Privatmann leisten, obwohl sie ausschließlich mit seinem früheren Amt zusammenhingen.

Haushaltsausschuss legte Büro still

Schröder wollte per Gericht durchsetzen, dass der Bundestag ihm wieder ein Büro mit Räumen und Personal bezahlt. Vor dem Verwaltungsgericht hatte er in der ersten Instanz im Mai 2023 verloren. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte im Mai 2022 beschlossen, sein Büro im Bundestag stillzulegen. Zur Begründung hieß es, der Altkanzler nehme keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit wahr. Eine neue Regelung hatte das im Frühjahr 2022 zur Voraussetzung gemacht.

Zuvor war Schröder wegen seiner Verbindungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin scharf kritisiert worden. Ausdrücklich als Grund für die Neuregelung wurde das aber nicht genannt, allerdings war von Konsequenzen "angesichts des russischen Überfalls" die Rede. Schröder war von 1998 bis 2005 Kanzler.

Aufwändige private Reisen

Auch das OVG sieht keinen Rechtsanspruch auf die Bereitstellung von Büro und Personal durch den Staat. Ein solcher Anspruch folge weder aus dem Gewohnheitsrecht noch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz, sagte der Vorsitzende Richter Boris Wolnicki zur Begründung. Zwar stelle der Staat nach einer jahrzehntelangen Praxis Büros für Altkanzler für die Erfüllung von öffentlichen Aufgaben nach Amtsende zur Verfügung. Aus dieser Praxis könnten aber keine rechtlichen Wirkungen abgeleitet werden. "Sie begründet insbesondere keinen Rechtsanspruch des früheren Amtsinhabers", teilte das Gericht mit. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Schröder argumentierte, die Bezahlung von Büro und Mitarbeitern halte er für eine "großzügige Regelung, aber eine angemessene". Sein Versuch, auf Bitte der Ukraine im Krieg mit Russland zu vermitteln, sei mit aufwändigen Reisen und Gesprächen verbunden gewesen. So etwas könne er privat kaum organisieren. Das Protokoll bei Gesprächen habe seine Ehefrau geführt, weil er keine Mitarbeiter gehabt habe. "Ich will hier nur deutlich machen, dass solche Gespräche nur entstehen wegen meines früheren Amtes."

Quelle: ntv.de, chl/dpa

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