Politik

Klingen über sechs Zentimeter Faeser will lange Messer aus Öffentlichkeit verbannen

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Die Angriffe mit Messern nehmen zuletzt zu. Um diese Entwicklung zu stoppen, will die Bundesinnenministerin den Umgang mit Messern stärker einschränken. Dabei soll eine bestimmte Messer-Art komplett verboten werden.

Angesichts einer Zunahme von Messerangriffen will Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Waffenrecht weiter verschärfen. Im neuen Waffenrecht werde sie "den Umgang mit Messern im öffentlichen Raum weiter einschränken", kündigte sie in der "Bild am Sonntag" an. So sollen in der Öffentlichkeit Messer nur noch bis zu einer Klingenlänge von sechs Zentimetern statt bisher zwölf Zentimetern mitgeführt werden dürfen. Ausnahmen sollten lediglich für Haushaltsmesser "in geschlossenen Behältnissen nach dem Kauf" gelten. "Für gefährliche Springmesser wollen wir ein generelles Umgangsverbot schaffen. Entsprechende Waffenrechtsänderungen werden wir in Kürze vorlegen", sagte Faeser.

Diesbezügliche Verschärfungen waren zuvor von den Ländern gefordert worden. Von den Kommunen forderte die Ministerin nun ihrerseits mehr "Waffen- und Messerverbotszonen". Messerverbote müssten "konsequent durchgesetzt werden, so wie es die Bundespolizei mit Kontrollen an Bahnhöfen macht", sagte sie weiter. Im vergangenen Jahr wurden laut Polizeistatistik 8951 Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung bekannt, bei denen Messer zum Einsatz kamen, entweder um jemanden zu verletzen oder damit zu drohen - ein Anstieg um 5,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

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In Deutschland sind Erwerb und Besitz bestimmter Messer wie Butterfly-Messer bereits verboten. Ein Verstoß kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Laut Innenministerium dürfen zudem Messer mit einhändig feststellbarer Klinge, sogenannte Einhandmesser, sowie feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über zwölf Zentimeter nicht außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks mitgeführt werden. Verstöße können zu einer Geldstrafe führen.

Quelle: ntv.de, hul/AFP/dpa

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