Fremdenhass bei Party im "Pony" Frau aus Sylt-Video drohen weitere harte Konsequenzen
28.05.2024, 14:06 Uhr Artikel anhören
Eine Hochschule in Hamburg hat gegen eine Studierende aus dem deutschlandweit bekanntgewordenen Clip ein Hausverbot verhängt.
Seit längerer Zeit gibt es bei Partys in Deutschland zum Lied "L’amour toujours" immer wieder fremdenfeindliche Gesänge. Ein Video eines Vorfalls auf Sylt bekommt besonders hohe Aufmerksamkeit. Mehrere Personen, die darin zu sehen sind, verlieren ihre Jobs. Auch eine Hochschule kündigt nun Konsequenzen an.
Das Skandal-Video aus dem "Pony"-Club in Sylt mit fremdenfeindlichen Gesängen und Nazi-Gesten hat weitere Folgen. Nachdem bereits mehrere Personen - vorerst - ihre Jobs verloren haben oder ihnen Entlassungen drohen, geht auch die Hamburger Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) gegen eine Studentin vor, die in dem Video zu sehen sein soll.
"Auf Grundlage des Hamburgischen Hochschulgesetzes wird aktuell geprüft, ob ein Exmatrikulationsverfahren eingeleitet werden kann", heißt es von der HAW in einer Mitteilung. Dazu habe die Präsidentin zur weiteren Beratung und Begleitung den Exmatrikulationsausschuss einberufen, der auch studentisch besetzt sein werde. Eine weitere Konsequenz: "Die Studierende erhält ein zweimonatiges Hausverbot, das sich auch auf die Teilnahme an Lehrveranstaltungen erstreckt."
Die HAW verweist außerdem darauf, dass die Einrichtung "ein Ort ist, an dem Menschen unabhängig von ihrer Nationalität, ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder ihrer sexuellen Identität willkommen sind".
Strittig ist, inwiefern Entlassungen oder auch eine Exmatrikulation bei Vorfällen im privaten Bereich möglich sind. Im Hamburgischen Hochschulgesetz heißt es grundsätzlich: "Studierende sind zu exmatrikulieren, wenn sie der Hochschule durch schweres schuldhaftes Fehlverhalten erheblichen Schaden zugefügt haben; die Entscheidung wird von einem Ausschuss getroffen, den der Hochschulsenat einsetzt und dem zu gleichen Teilen Mitglieder des Hochschulsenats und des Präsidiums angehören; das Nähere regeln die Hochschulen durch Satzung."
Der Rechtsanwalt und Chefredakteur des Rechtsmagazins "Legal Tribune Online", Felix Zimmermann, sagte gegenüber dem "Stern" in Bezug auf Arbeitnehmer: "Außerdienstliches Verhalten hat den Arbeitgeber eigentlich nicht zu interessieren." Dabei sei es egal, ob ein Mitarbeiter für die AfD kandidiere oder die Reichsflagge in seinem Garten hisse.
"Jeder Fall muss einzeln bewertet werden"
Arbeitgeber könnten allerdings mit der sogenannten Treuepflicht ihrer Beschäftigten argumentieren. Mitarbeiter müssen demnach die Interessen ihres Arbeitgebers wahren und diesen vor Schaden schützen. Je nach Position im Unternehmen könne die Treuepflicht unterschiedlich ausgelegt werden. Lagerarbeiter oder Angestellte einer Bäckerei hätten laut Zimmermann andere Verpflichtungen als Arbeitnehmer, die ein Unternehmen repräsentieren.
Wenn sich beispielsweise eine Influencerin öffentlich zu demokratischen Werten bekennt, die Mitarbeiter aber auf einer Party Nazi-Parolen skandieren, dann könne eine Kündigung durchaus erfolgreich sein, erklärt Rechtsexperte Zimmermann. Aber: Jeder Fall müsse einzeln bewertet werden.
Die Hamburger Influencerin Milena Karl hatte nach eigenen Angaben eine Mitarbeiterin entlassen, die an dem Vorfall beteiligt gewesen sei. Berichten zufolge dürfte es sich um die Studierende von der HAW handeln. "Abgesehen von dem ohnehin abscheulichen Inhalt des Videos hat es mich schockiert, verletzt und enttäuscht, zu sehen, dass eine der Personen aus dem Video mit mir in einem Anstellungsverhältnis stand", schrieb Karl in einer Instagram-Story.
Quelle: ntv.de, rog