Urteil vor Europäischem Gericht Frau setzt sich gegen Kopftuch-Verbot durch
18.09.2018, 13:12 Uhr
Belgien muss einer Frau mit Kopftuch wohl 1000 Euro Entschädigung zahlen.
(Foto: picture alliance / Uwe Anspach/d)
Eine in Belgien geborene Frau klagt vor dem Europäischen Gerichtshof, als ihr bei einem Prozess der Zugang zum Gerichtssaal verwehrt wird. Die Begründung: Sie trägt ein Kopftuch. Nun gibt das Gericht der Frau recht.
Mit der Entscheidung, einer Frau mit Kopftuch den Zutritt zu einem Gerichtssaal zu verwehren, hat Belgien deren Menschenrechte verletzt. Dieses Urteil veröffentlichte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Der Artikel neun der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit schützt, sei in diesem Fall verletzt worden. Belgien muss der Frau nun 1000 Euro Entschädigung zahlen. Das Urteil kann aber noch innerhalb von drei Monaten angefochten werden.
Beschwert hatte sich eine 1986 in Belgien geborene Frau. Im Prozess um den gewaltsamen Tod ihres Bruders war sie auf richterliche Anordnung darauf hingewiesen worden, dass sie den Gerichtssaal nur ohne ihr Kopftuch betreten dürfe. Sie weigerte sich, das Tuch abzunehmen. Die Frau sah in der Anordnung ihr Recht auf Religionsfreiheit verletzt.
Quelle: ntv.de, nen/dpa