Geldstrafe für Ex-Chefin der AfD Frauke Petry wegen Betrugs verurteilt
12.10.2021, 17:41 Uhr
Gegen das Urteil kann Petry Berufung einlegen.
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Nachdem das Amtsgericht Leipzig die ehemalige AfD-Vorsitzende Petry von Betrugsvorwürfen freispricht, geht die Staatsanwaltschaft erfolgreich in Revision: Nach einem Urteil des Landgerichts Leipzig muss Petry mehr als 11.000 Euro wegen der privaten Zweckentfremdung von Fördergeldern zahlen.
Im Berufungsprozess gegen Frauke Petry wegen Betrugsvorwürfen ist die frühere AfD-Chefin zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach Petry wegen Subventionsbetrugs, Untreue und Steuerhinterziehung schuldig und verurteilte sie zu 150 Tagessätzen von jeweils 75 Euro, wie ein Gerichtssprecher sagte. Damit beläuft sich die Geldstrafe auf insgesamt 11.250 Euro. 30 Tagessätze davon gelten bereits als abgegolten.
Zudem verfügte das Landgericht eine sogenannte Einziehung von Wertersatz in Höhe von 9520 Euro. Damit hob das Landgericht ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig auf, das Petry im Januar 2020 von den Betrugsvorwürfen freigesprochen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Berufung eingelegt. Auch gegen das aktuelle Urteil ist eine Revision am Oberlandesgericht in Dresden möglich.
Petry soll im Jahr 2014 Fördergelder für eine Krisenberatung ihrer damaligen Firma für ihre Privatinsolvenz zweckentfremdet haben. Sie war 2017 unmittelbar nach der Bundestagswahl nach internen Machtkämpfen aus der AfD ausgetreten. Mit der Bundestagswahl schied sie aus dem Parlament aus.
Quelle: ntv.de, jhe/AFP