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Schwerpunkt Terrorismus Generalbundesanwalt Peter Frank soll Verfassungsrichter werden

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Generalbundesanwalt Peter Frank bleibt in Karlsruhe, wechselt aber wohl die Behörde.

Generalbundesanwalt Peter Frank bleibt in Karlsruhe, wechselt aber wohl die Behörde.

(Foto: picture alliance/dpa)

Die Union schickt Generalbundesanwalt Frank ins Rennen um den freiwerdenden Posten am Bundesverfassungsgericht. Der 55-Jährige ist seit gut sieben Jahren Deutschlands Chefankläger. Er soll dem in den Ruhestand gehenden Ex-Ministerpräsident Müller folgen.

Generalbundesanwalt Peter Frank soll als Nachfolger von Peter Müller ans Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wechseln. Darauf haben sich CSU und CDU geeinigt. Die SPD-geführten Bundesländer beraten noch über die Personalie. Der Bundesrat müsste den Kandidaten mit einer Zweidrittelmehrheit bestätigen. Am morgigen Freitag ist die nächste Sitzung, danach tagt die Länderkammer erst wieder Mitte Dezember. Die CSU hat wegen einer geltenden Absprache zwischen Regierungs- und Oppositionsparteien das Vorschlagsrecht.

Zuvor war lange der frühere bayerische Justizminister Winfried Bausback gehandelt worden. Gegen ihn sprach dem Vernehmen nach unter anderem eine mögliche Befangenheit wegen dessen CSU-Parteibuch im anstehenden Klageverfahren gegen das Bundestagswahlrecht am Verfassungsgericht.

Der 55-jährige Frank ist seit dem 5. Oktober 2015 Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und somit Chef der Bundesanwaltschaft. Er war mit 47 Jahren bei Amtsantritt der jüngste Generalbundesanwalt. Die Karlsruher Behörde mit rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untersteht als Staatsanwaltschaft des Bundes dem Bundesjustizministerium. Sie ist für herausragende Verfahren in Bereichen wie Terrorismus, Spionage und Völkerstrafrecht zuständig.

Stärkerer Fokus auf "Reichsbürger"-Szene

Ein Schwerpunkt seiner Arbeit ist der Kampf gegen Terrorismus. Zuletzt war die Zahl der Ermittlungsverfahren hierzu deutlich gestiegen. Zwischen Anfang Januar und Ende September wurden allein 356 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus eingeleitet, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht.

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Immer größere Bedeutung bekommt zudem die "Reichsbürger"-Szene. So hatte Frank vor gut einem Jahr angekündigt, mehr Fälle aus diesem Spektrum übernehmen zu wollen. Die heutige Razzia lag aber in der Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft München.

Frank würde dort dem früheren saarländischen CDU-Ministerpräsidenten Müller folgen, der im Zweiten Senat unter anderem für Wahl- und Parteienrecht zuständig ist. Die Amtszeit des 68-Jährigen war im September abgelaufen. Bis die Nachfolge geregelt ist, arbeitet er weiter. Zuletzt zu sehen war er in seiner Funktion jüngst bei der Verkündung des Haushaltsurteils.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa

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